Begründung: Der nunmehr 22-jährige Sohn der Kläger leidet aufgrund von Behandlungs- und Überwachungsfehlern, die Ärzte eines von der beklagten Partei betriebenen Krankenhauses zu verantworten haben, seit seiner Geburt an einer schweren Gehirnschädigung. Ihm wurde Pflegegeld der Stufe 7 zuerkannt, die Kläger erhalten für ihn eine erhöhte Familienbeihilfe. Die Kläger betreuten ihren Sohn zunächst allein, seit Jänner 2004 ist er tagsüber von Montag bis Freitag in einer Tagesheimstätte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin pflichtversicherte Christian P***** erlitt am 18. März 2004 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer jenes PKWs, dessen Lenker den Unfall verschuldete. Christian P***** war nach dem Unfall zur Rehabilitation in T*****. Im Rahmen einer Teambesprechung, bei der neben dem verletzten Versicherten und den behandelnden Ärzten auch Rehabilitationsberater, Bedienstete der PVA und des AMS, anwesend war... mehr lesen...
Begründung: Am 1. 8. 2001 wurde die damals 33-jährige Andrea S***** bei einem Verkehrsunfall im Gemeindegebiet von Drasenhofen, den der Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs verschuldete, schwer verletzt. Sie erlitt einen offenen Mehrfragmentbruch des rechten Unterschenkels sowie Rissquetschwunden im Bereich des linken Ellenhakens, des rechten Kniegelenks und der Stirn. Konkret handelte es sich bei der Verletzung am rechten Unterschenkel um e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Stadt Wien ist als Rechtsträger der Ignaz S*****klinik dem Rechtsstreit als Nebenintervenientin auf Seiten des Beklagten beigetreten. Die Zweitklägerin ist seit August 1991 Patientin des Beklagten. Der Erstkläger ist ihr am 29. 5. 2000 geborener Sohn. Am 25. 5. 1997 hatte die damals noch nicht privatkrankenversicherte Zweitklägerin das erste Kind - Peter - in der S*****klinik entbunden. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 2. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kastenwagens beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der im Haus Harrau Nr 1 Post zugestellt hatte, fuhr aus der Hofeinfahrt rückwärts mit einer Geschwindigkeit von etwa 9 km/h in Richtung Landesstraße 7163 und hielt nach einer Wegstrecke von etwa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 DKBGG allg
Rechtssatz: Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 12. 3. 2001 bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagte haftet, lebensgefährlich verletzt. Vor dem Unfall war die Klägerin als Buslenkerin beschäftigt gewesen. Diese Tätigkeit kann sie aufgrund der unfallbedingten Verletzungen nicht mehr ausüben. Nach Beendigung des Krankenstandes am 31. 1. 2002 stellte die Dienstgeberin der Klägerin einen geschützten Arbeitsplatz als Telefonistin zur Verfügung. Am 4. 4. 2002 ging die Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte kauften im März 2000 einen 1991 vom Eigentümer ausgebauten Dachboden (Miteigentumsanteile 126/285) um ATS 4 Mio zzgl Inventar im Wert von ATS 300.000. Grundlage des Kaufvertrages war unter anderem, dass das Dach im Rahmen des Ausbaues fach- und sachgerecht in Stand gesetzt worden war. In der Folge traten zahlreiche Mängel auf, weshalb die Klägerin den Beklagten beauftragte, ein bauphysikalisches Gutachten über den Dachaufb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 22. 5. 2002 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Sie erlitt eine Brustkorbprellung, eine Prellung der Bauchdecke und des Beckenkammes rechts, eine Abschürfung am rechten Kniegelenk, eine Trümmerfraktur der Kniescheibe rechts, eine Distorsion des rechten Sprunggelenkes, einen knöchernen Bandausriss im Bereich des Daumengrundgelenkes rechts sowie eine Prellung der Fingergrundgelenke II und II rechts mit möglich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 1. 3. 1986 beim Österreichischen Bundestheaterverband und zuletzt bei der Beklagten als dessen Rechtsnachfolgerin als diplomierte Betriebskrankenschwester beschäftigt. Sie wurde nach dem Kollektivvertrag für das technische Personal eingereiht und entlohnt. Richtigerweise wäre die Klägerin als Vertragsbedienstete zu qualifizieren und nach dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG) 1948 gemäß dem Entlohnungsschema K zu entlohnen gewesen. Im Vorprozess zwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 11. 1971 geborene Klägerin wurde am 27. 12. 1982 zur Vornahme eines pfannenbildenden Eingriffs nach Chiari in die Orthopädische Universitätsklinik Innsbruck aufgenommen, deren Rechtsträger (damals) die Beklagte war. Am 29. 12. 1982 führte ein Oberarzt dieser Klinik an der 11 Jahre alten Klägerin eine Beckenosteotomie nach Chiari (rechts) aus. Bei diesem Eingriff unterlief dem Arzt ein schwerer Kunstfehler. Durch den Operationsmeisel wurden im Operat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin zog sich durch eine übergroße, plötzliche Kraftanstrengung beim Öffnen eines Kaffeerahmdeckels am 11. 8. 2000 einen Abriss/Riss der langen Daumenbeugesehne links zu. Am darauffolgenden Tag suchte sie das Landeskrankenhaus F*****, Unfallchirurgische Ambulanz, auf. Obwohl die Erstbefunde eine Verletzung der langen Daumenbeugesehne (Riss oder Abriss) dringend vermuten ließen, wurde dies nicht erkannt. Die primäre (unrichtige) Erstdiagnose einer mögli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1312
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Vorteilsausgleichung ist die Kausalität des haftbar machenden Ereignisses für den Nachteil und einen entstandenen Vorteil. Entscheidungstexte 5 Ob 242/03d Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 242/03d 9 ObA 164/05s Entscheidungstext OGH 22.02.2006 9 ObA 164/05s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1312ABGB §1325 E3
Rechtssatz: Ein Vorteilsausgleich "erlittener" Schmerzen gegen "ersparte" Schmerzen kann überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn bei der Beurteilung der "Vor- und Nachteile" in Form von Schmerzzuständen von zwei vergleichbaren körperlichen Zuständen ausgegangen werden kann. Nur in dem Fall könnte geprüft werden, ob bei dem, durch das schädigende Ereignis verursachten "Endzustand" auch anrechenbare... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wickelte in den letzten Jahren den Großteil seiner Bankgeschäfte über die Beklagte ab. In Wertpapiergeschäften war der in der Filiale E***** der Beklagten als Wertpapierfachmann tätige Rudolf U***** sein Ansprechpartner. Am 11. 1. 1991 eröffnete der Kläger in der Filiale E***** ein Konto mit der Nummer *****. Der Kontoverbindung wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Kreditunternehmungen einschließlich der Sonderbedingu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1312
Rechtssatz: Eine generelle Pflicht, Schädigungen anderer durch Tätigwerden zu verhindern, besteht nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 61/99w Entscheidungstext OGH 27.04.1999 4 Ob 61/99w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111864 Dokumentnummer JJR_19990427... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Durch die Sozialversicherung soll nicht der Schädiger, sondern der versicherte Geschädigte begünstigt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 22/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 22/94 Veröff: SZ 67/135 2 Ob 59/07a Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 Ob 59/07a Auch; Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht liegt nicht vor, wenn der Geschädigte es unterließ, Sozialleistungen oder solche der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen, gleichgültig ob es zu einer Zession der Ersatzansprüche gekommen wäre oder nicht. (Ablehnung von EvBl 1965/163) Entscheidungstexte 1 Ob 22/94 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1304 A1ABGB §1312ABGB §1325 D7ASVG §332 D
Rechtssatz: Sieht der Gesetzgeber eine Legalzession ausdrücklich vor, dann kommt der Gesichtspunkt einer Minderung oder Aufhebung der Ersatzpflicht des Schädigers zufolge einer Vorteilsausgleichung nicht in Betracht. Entscheidungstexte 2 Ob 200/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 200/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia6ABGB §1312
Rechtssatz: § 1312 ABGB enthält einen allgemeinen
Rechtssatz: ! Entscheidungstexte 3 Ob 289/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 3 Ob 289/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023517 Dokumentnummer JJR_19560711_OGH0002_0030OB00289_5600000_002 mehr lesen...
Die beiden Beklagten werden von dem Kläger wegen Ersatzes des ihm durch einen Kraftwagenunfall erwachsenen Schadens in Anspruch genommen. Der Zweitbeklagte haftet für die Ersatzansprüche auf Grund seines Verschuldens als der an dem Unfall schuldtragende Lenker, der Erstbeklagte als der Halter des Kraftfahrzeuges. Strittig ist, ob sich der Kläger bei seinem Schaden das Krankengeld im Betrage von 2280 S, das ihm vom Versorgungsfonds der Ärztekammer für Wien ausbezahlt wurde, anrechnen l... mehr lesen...