Norm: ABGB §1293ABGB §1295 IId2ABGB §1306ABGB §1315 IV
Rechtssatz: Nicht jeder Industriebetrieb ist als gefährlicher Betrieb zu qualifizieren. Maßgebend ist nicht nur der durch die Gefahrenquelle geschaffene höhere Wahrscheinlichkeitsgrad des Schadenseintrittes; es muss die Gefahr des Eintrittes eines außergewöhnlich hohen Schadens, auch wenn dieser gerade nicht bei dem Rechtsgut verwirklicht wurde, dessen Ersatz begehrt wird, bestehen. ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 26. September 1970 als Photomodell bei der Herstellung eines Werbeprospektes der erstbeklagten Partei im Hotel des Zweitbeklagten dadurch schwer verletzt, daß der Drittbeklagte zur Erhöhung des Lichteffektes einer Fotoaufnahme Spiritus auf eine leicht brennende Speise goß. Der Drittbeklagte wurde wegen dieses Vorfalles vom Strafgericht rechtskräftig der Übertretung nach § 335 StG schuldig erkannt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im zweiten Rechtsgang hins... mehr lesen...
Norm: ABGB §971ABGB §1295 IIf7gABGB §1301ABGB §1306ABGB §1313
Rechtssatz: Wer bloß einen Raum in Leihe gibt, ist als Zuschauer der dortigen Veranstaltung nicht verpflichtet, gegen eine gefährliche Einzelhandlung eines an der Veranstaltung Beteiligten einzuschreiten. Er haftet daher nicht für die Verletzung eines Dritten, für den ihn nicht etwa eine sonstige Schutzpflicht trifft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...