Begründung: Der Beklagte erstattete in den Jahren 1999 bis 2007 im Auftrag der C***** AG insgesamt sieben Gutachten über I*****-Aktien. Ihm war dabei bekannt, dass zwischen der Bank und der I***** AG enge geschäftliche Beziehungen und auch personelle Verflechtungen bestanden. Die vom Beklagten erstatteten Gutachten sollten die grundsätzliche Eignung der Aktien zur Mündelgeldveranlagung darstellen. Ein weiterer, konkreter Zweck der Gutachtenserstellung steht nicht fest. Der Beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma M*** P*** S.p.A wurde durch Fusionsvertrag mit Wirkung vom 1. Jänner 1984 in die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden nur klagende Partei) aufgenommen. Die Firma M*** P*** räumte der beklagten und widerklagenden Partei (im folgenden nur beklagte Partei) das Recht ein, für ihre Geschäfte in der Tegetthoffstraße un in der Hietzinger Hauptstraße das eingetragene Firmenzeichen der Firma M*** P*** "Stefanel" zu verwenden und die Geschäfte mit d... mehr lesen...
Die Klägerin lieferte dem Beklagten Futtermittel zur Schweinemast. Da der von ihr hiefür geforderte Betrag von 452 082.24 S samt Anhang vom Erstgericht zunächst - insoweit vom Beklagten unbekämpft - mit 424 342.49 S als zu Recht bestehend festgestellt wurde und hinsichtlich des von der Klägerin darüber hinaus beanspruchten Teilbetrages von 25 920 S samt Anhang inzwischen ein Anerkenntnisurteil erging (ON 24), ferner eine weitere vom Beklagten eingewendete Gegenforderung per 80 000 S v... mehr lesen...