Am 26. November 1974 kam es gegen 23.15 Uhr auf der Bundesstraße 53 außerhalb von Ortsgebieten zwischen N und S zu einem Verkehrsunfall, bei dem der auf der Fahrbahn liegende Kläger von dem von Matthias H gelenkten Omnibus der B-Ges. m. b. H. überrollt und schwer verletzt wurde. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des Omnibusses. Matthias H wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt, weil er zu spät auf den auf der Straße liegenden Kläger reagiert habe. Der Kläger bege... mehr lesen...