Entscheidungen zu § 1273 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1959/9/23 6Ob217/59

Der Kläger hat nach seinen Behauptungen für die von der beklagten Partei für den 12. Oktober 1958 geplante Flugveranstaltung drei mit Losen kombinierte Eintrittskarten zum Preis von je 30 S erworben. Wegen Schlechtwetters habe die Veranstaltung schließlich erst am 9. November 1958 stattgefunden, wovon er erst nachträglich erfahren habe. Die gekauften Lose seien vom Kläger vernichtet worden, weil er von dem Termin der Veranstaltung nichts mehr gehört habe. Das von ihm erworbene und sch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.1959

RS OGH 1959/9/23 6Ob217/59

Norm: ABGB §1273KEG 1951 §2 Abs2 Z2Lottopatent §15
Rechtssatz: Beim Verkauf von Losen, die mit Eintrittskarten (für eine Flugveranstaltung) kombiniert sind, handelt es sich um eine Ausspielung. Das Ausspielungsgeschäft ist Lotterie, bei der bestimmte Sachen Gewinne sind. Derartige Gewinne können aber nur gegen Übergabe oder Vorweisung des Loses ausgefolgt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 21... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1959

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