Begründung: zu 1. Die vom Antragsgegner zulässigerweise (§ 16 Abs 4 AußStrG) erstattete Rekursbeantwortung wurde seinen Vertretern am 6. 8. 2001 zugestellt. Der Rechtsmittelgegenschriftsatz wurde hingegen erst am 22. 8. 2001 zur Post gegeben. Damit ist die im Außerstreitverfahren gem § 11 Abs 1 AußStrG uneingeschränkt geltende 14-tägige Rechtsmittelfrist (Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen, § 11 Rz 2), die schon wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit auch zur Erstat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlass ihrer Eheschließung vereinbarten die Streitteile 1967 eine das gesamte Vermögen umfassende, bereits unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft. Die Beklagte wurde als Hälfteeigentümerin des vom Kläger eingebrachten landwirtschaftlichen Betriebs bestehend aus den Liegenschaften EZ 25 Grundbuch O*****, mit Hausnummer 25 und EZ 70 Grundbuch O***** eingetragen. Sie brachte ihrerseits die ihr als Ausstattung zugewendete Schlafzimmereinrichtung im Wert ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1265EheG §31
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1265 ABGB, wonach der schuldtragende Teil dem schuldlosen Entschädigung zu leisten hat, ist durch § 31 EheG fast bedeutungslos geworden, denn der Schuldlose braucht gegen den Schuldigen keine Entschädigungsansprüche mehr, da er jederzeit nicht nur das Erlöschen der Ehepakte, sondern ihre Erfüllung wie bei Tod verlangen kann (Gschnitzer, Familienrecht 69). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1265ABGB §1266
Rechtssatz: Wird von dem an der Scheidung schuldlosen oder minder schuldigen Teil die Aufhebung der Gütergemeinschaft begehrt, so hat diese mit der Wirkung ex nunc, sohin im Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses erster Instanz, als aufgelöst zu gelten. Daraus folgt, daß es auf die in diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Vermögenswerte ankommt. Bei Aufteilung einer Gütergemeinschaft ex nunc können nur die Vermögenswerte in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1215ABGB §1265
Rechtssatz: Bei der Aufhebung der Gütergemeinschaft erscheint für die Festsetzung des Aufteilungsschlüssels allein von Bedeutung, wieviel die von jedem Ehegatten eingebrachten Sachen im Zeitpunkte der Einbringung wert waren. Steht der Anteil des Ehegatten an dem derzeit vorhandenen und nach dem Teilungszeitpunkt zu bewertenden Gütergemeinschaftsvermögen sowohl quotenmäßig als auch dem Umfang nach fest, so sind zwecks ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1265ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz, daß § 1265 nur beim Vorhandensein von Ehepakten gilt, folgt nicht, daß bei Gütertrennung ein Ehegatte Zuwendungen behalten darf, welche ihn nur mit Rücksicht auf den Bestand der Ehe aus dem Vermögen des anderen Ehegatten gemacht worden sind und ihn bereichert erscheinen lassen. Entscheidungstexte 1 Ob 98/39 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1265
Rechtssatz: Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Teiles (ungültig) erklärt worden, so ist der schuldige Teil zur Rückstellung des auf Grund der Ehepakten Empfangenen nur Zug um Zug gegen Rückstellung des von ihm in die Gütergemeinschaft eingebrachten Vermögens verpflichtet. Entscheidungstexte 3 Ob 209/38 Entscheidungstext OGH 08.03.1938 3 Ob 209/38 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1265
Rechtssatz: Im Sinne der §§ 102 und 1265 ABGB kann der gutgläubige Ehegatte von dem schuldigen Teil Ersatz für jene Vermögensnachteile fordern, die ihn ohne Abschluß der ungültigen Ehe nicht getroffen hätten; niemals aber kann die Gattin von dem Scheinehegatten auf Grund dieser Gesetzesstelle den Unterhalt begehren. Entscheidungstexte 2 Ob 648/37 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §1265NZwG §1 Abs1 litb
Rechtssatz: Die Ungültigerklärung einer Ehe hat keinen Einfluß auf die Beurteilung der Gültigkeit eines während des äußeren Bestandes der Ehe unter den Ehegatten abgeschlossenen Darlehensgeschäftes. Entscheidungstexte 3 Ob 1090/32 Entscheidungstext OGH 24.01.1933 3 Ob 1090/32 Veröff: SZ 15/15 ... mehr lesen...