Entscheidungen zu § 1207 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2002/1/29 1Ob298/01g

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

TE OGH 1985/7/10 1Ob542/85

Entscheidungsgründe: Im Jahre 1965 schlossen sich 15 Bauunternehmungen (darunter die klagende Partei, die erst- bis acht- sowie die zehnt- bis zwölftbeklagten Parteien und die Firma Alfred W & Co., Baugesellschaft mbH, Bludenz, nunmehr AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH Bludenz) zu einer Arbeitsgemeinschaft unter der Bezeichnung 'Arbeitsgemeinschaft X WALLSEE-MITTERKIRCHEN' zusammen. Zweck dieser Arbeitsgemeinschaft war die gemeinsame Durchführung der von der Y XE AG Wien (im... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1985/7/10 1Ob542/85

Norm: ABGB §1206ABGB §1207AktG §219
Rechtssatz: Die Vererblichkeit der Mitgliedschaft entspricht, bei der kaufmännischen Gelegenheitsgesellschaft der Auffassung der beteiligten Kreise, weil Vereinbarungen zu Handelsgesellschaften für gemeinsame Rechnung mehr als eine Vereinbarung von Unternehmungen und nicht von Unternehmern angesehen werden. Es bestehen keine Bedenken, diese Regelung sinngemäß auf den Fall der Fusion zweier Kapitalgesellschaft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1983/8/31 1Ob577/83, 6Ob732/89

Norm: ABGB §1207HGB §2
Rechtssatz: Der Betrieb eines Bades ist aber, sofern nicht die Voraussetzungen des § 2 HGB gegeben sind, kein Handelsgeschäft, sodaß dieser Fall der ausnahmsweisen Fortsetzung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben nicht vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 577/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1983

RS OGH 1983/8/31 1Ob577/83, 1Ob527/93

Norm: ABGB §1207
Rechtssatz: Mit dem Tod eines Gesellschafters der zweigliedrigen Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts beendet, die Gesellschaft verwandelt sich in eine schlichte Miteigentumsgemeinschaft bürgerlichen Rechts. Entscheidungstexte 1 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 577/83 1 Ob 527/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1983

RS OGH 1983/8/31 1Ob577/83, 1Ob542/85

Norm: ABGB §1207
Rechtssatz: Nur wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Handelsgeschäft betriebt, wird vermutet, daß sie von den Erben der Gesellschafter fortgeführt wird; die Mitgliedschaft ist in einem solchen Fall vererblich. Entscheidungstexte 1 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 577/83 1 Ob 542/85 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1983

TE OGH 1981/5/21 7Ob523/81

Die Streitteile betrieben in den Jahren 1974 bis 1975 ein Friseurgeschäft in Graz. Sie pachteten von den bisherigen Betriebsinhabern Otto und Hildegard F mit Pachtvertrag vom 13. September 1974 das Geschäftslokal samt Einrichtung. Mit seiner beim Erstgericht am 8. Feber 1979 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an den in den Punkten 1 bis 27 der Klagsschrift angeführten Inventargegenständen des vorgenannten Friseurgeschäftes ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1981

RS OGH 1981/5/21 7Ob523/81, 1Ob298/01g

Norm: ABGB §1206ABGB §1207ABGB §1215HGB §142
Rechtssatz: Vereinbaren die Gesellschafter einer Zweimanngesellschaft bürgerlichen Rechtes das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Weiterführung des Geschäftes durch den anderen, so treten die Rechtsfolgen einer Vollbeendigung der Gesellschaft nach § 1215 ABGB nicht ein. Der Ausscheidende hat nur einen Abfertigungsanspruch. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.05.1981

RS OGH 1956/6/6 3Ob256/56

Norm: ABGB §1207
Rechtssatz: § 1207 letzter Satz ABGB ist durch die handelsrechtlichen Normen nur so weit derogiert, als es sich um eine handelsrechtliche Gesellschaft handelt, behält aber ihre Geltung hinsichtlich einer bürgerlichen Gesellschaft zwischen Kaufleuten. Entscheidungstexte 3 Ob 256/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 3 Ob 256/56 Veröff: EvBl 1956/326 S 575 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1956

RS OGH 1954/5/5 3Ob243/54

Norm: ABGB §1207
Rechtssatz: Widerlegung der Rechtsvermutung des § 1207 letzter Satz ABGB, wenn auf Teilung beklagter Gesellschafter anläßlich des Todes des zweiten Gesellschafters die Gesellschaft aufkündigte, im Prozeß sich aber auf § 1207 letzter Satz ABGB beruft. Entscheidungstexte 3 Ob 243/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 3 Ob 243/54 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1954

TE OGH 1952/10/8 1Ob607/52

In der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 7. April 1945 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gefallenen Karl Ludwig P. gaben sein Bruder Franz P. und seine Witwe Leopoldine P. bedingte Erbserklärungen je zur Hälfte des Nachlasses ab, die zu Gericht angenommen wurden. Die Witwe stellte dann den Antrag, dem erbl. Bruder den Auftrag zu erteilen, über die unter der Firma Franz und Karl P. betriebene Putzerei und Färberei für die Zeit vom Todestage des Erblassers bis zum 31... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1952

RS OGH 1952/10/8 1Ob607/52, 6Ob11/68, 7Ob523/81

Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1207
Rechtssatz: Bei bürgerlichen Gesellschaften mit mehr als zwei Mitgliedern bewirkt der Tod eines Gesellschafters - ausgenommen es liegt eine Sonderregelung vor - das Ende seiner Mitgliedschaft und wird die Gesellschaft von den überlebenden Teilhabern fortgesetzt. Den Erben des verstorbenen Gesellschafters steht dann bloß der Anspruch auf Auszahlung des Wertes des Anteils des Verstorbenen in Geld zu. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1952

Entscheidungen 1-12 von 12