Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat im Jahre 1978 durch Übergabsvertrag einen 1/4-Anteil an der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern und je einen 1/3-Anteil an den Liegenschaften EZ 78 und 51 je KG Ebriach erworben. Von den Miteigentümern wurde auf der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern ein Gutshofbetrieb geführt. Auf allen Liegenschaften wurden die vorhandenen Quellen von den Miteigentümern in Form einer GesBR unter der Bezeichnung Preblauer Brunnenversendung durch Gewinnung ... mehr lesen...