Begründung: Der Kläger war ab 9. 1. 1995 als Vertragsbediensteter bei der beklagten Partei beschäftigt und als Straßenbahnfahrer tätig. Mit Schreiben vom 26. 5. 2004 wurde er zum 31. 8. 2004 gemäß § 42 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (VBO) 1995 gekündigt. Mit Feststellungsklage vom 4. 6./14. 7. 2004 zu 21 Cga 184/04p des Arbeits- und Sozialgerichts Wien begehrte er die Feststellung, dass das mit Dienstvertrag vom 9. 1. 1995 begründete Dienstverhältnis zwischen ihm und der bek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** H*****, vertreten durch Mag. Michael Hirm, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1983 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin, der die Eigenschaft einer begünstigten Behinderten im Sinne des BEinstG zukommt, hatte per 31. 12. 2005 einen Resturlaubsanspruch von 61 Arbeitstagen (Urlaubsjahre 2004, 2005). Über Antrag der Klägerin vereinbarten die Streitteile für die Zeit vom 13. Februar 2006 bis 31. Oktober 2007 gemäß § 34 Abs 1 des Gesetzes über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien (Vertragsbedienstetenordnung 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein internationaler Berufsfußballspieler, wurde aufgrund der Intervention eines als Sponsor auftretenden Dritten von einem Manager des beklagten Fußballvereins angerufen. Dieser bot ihm für seine Tätigkeit bei der Beklagten ein Jahresfixum von 150.000 EUR und eine Platzprämie von 150.000 bis 200.000 EUR. Auftragsgemäß verfasste der Nebenintervenient, der bei der Beklagten als Sportmanager tätig war, ein Schriftstück und übermittelte es an den Kläger. In die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde von der Klägerin entlassen, weil er wiederholt unter Verwendung eines Fahrzeugs der Klägerin von einem anderen Unternehmen Paletten gestohlen hatte. Die Klägerin hatte nach einem anonymen Hinweis ein Detektivunternehmen mit der Observation des Beklagten betraut, die letztlich den Diebstahlsverdacht erhärtete. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage den Ersatz der von ihr getragenen Detektivkosten von 10.123,49 EUR sA. Das Erstgericht gab dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dEFZG §5
Rechtssatz: Ansprüche auf Entgeltfortzahlung gemäß § 5 EFZG wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegen der sechsmonatigen Fallfrist des § 1162d ABGB oder dieser Vorschrift nachgebildeten Kollektivvertragsbestimmungen. Entscheidungstexte 9 ObA 13/07p Entscheidungstext OGH 08.08.2007 9 ObA 13/07p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Reinigungskraft bei der Beklagten. Sie befand sich vom 25. 1. 2005 bis zum 4. 9. 2005 im Krankenstand. Mit Schreiben vom 18. 7. 2005 wurde sie von der Beklagten wegen dauernder Dienstunfähigkeit entlassen. Die Klägerin, die ua die Klageforderung bereits am 9. 9. 2005 außergerichtlich geltend gemacht hatte, begehrte mit ihrer am 22. 2. 2006 eingebrachten Klage EUR 902,56 brutto an Entgeltfortzahlung in voller Höhe für die Zeit vom 20. 7. bis zum ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KommR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky, als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ljubisa S*****, Lagerarbeiter, *****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsverfahren unstrittig ist, dass die Klägerin von der beklagten Versicherungsgesellschaft am 13. 8. 2004 unberechtigt entlassen wurde. Mit rechtskräftigem Teilurteil wurde ihr auch bereits die gesetzliche Abfertigung zugesprochen. Sie war ab 1992 bei der Beklagten als Bedienerin im Arbeiterverhältnis beschäftigt, hat aber daneben - wie bereits davor ab 1989 - bestimmte An- und Abmeldetätigkeiten für Außendienstmitarbeiter der Beklagten gegen einen fixen Betrag ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dAngG §34
Rechtssatz: Nach der gemäß § 1164 ABGB bzw § 40 AngG anzustellenden Gesamtbeurteilung ist eine kollektivvertragliche (hier: Kollektivvertrag für das Bewachungsgewerbe) Bestimmung, wonach sämtliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, wobei bei rechtzeitiger Geltendmachung die gesetzliche dreijährige Verjährungsfri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 7. 2003 bis zu seiner am 27. 1. 2004 erfolgten Entlassung bei der Beklagten beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung unberechtigt erfolgte. Nach § 20 des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages für das Bewachungsgewerbes verfallen sämtliche Ansprüche, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden; bei rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 16. 6. 1989 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehört, war ab 15. 5. 2001 bei der Beklagten als Küchenhilfe in einer Pizzeria beschäftigt. Mitte Mai 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. 5. 2002, ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Behindertenausschusses einzuholen. Auf Beklagtenseite war zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 15. 6. 1992 als Vertragsbedienstete bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde mit Ablauf des 12. 3. 2004 nach einer seit 12. 3. 2003 andauernden krankheitsbedingten Dienstverhinderung der Klägerin gemäß § 51 Abs 8 des Tiroler L-VBG gelöst. Den Urlaub für das Jahr 2002 im Ausmaß von 134 Stunden verbrauchte die Klägerin bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses nicht. Die Klägerin war seit 15. 6. 1992 als Vertragsbedienste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde der Kläger vom Masseverwalter entlassen. Es ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Der Kläger meldete im Konkurs über das Vermögen seines Dienstgebers seine aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden, mit S 420.091,- bezifferten Forderungen erstmals am 28. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei hat sich im Verfahren erster Instanz nie auf eine vertragliche Regelung berufen, nach der bei schriftlicher Geltendmachung der Kündigungsentschädigung binnen drei Monaten an die Stelle der Präklusivfrist des § 34 AngG die allgemeine Verjährungsfrist treten sollte. Vielmehr bestritt sie das Zustandekommen einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Vereinbarung ausdrücklich (ASS 14, 18). Erst in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Frage des Verfalls der Ansprüche des Klägers auf Kündigungsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen, Motorradstundenzulage und Urlaubsentschädigung strittig. Sie wurde vom Berufungsgericht verneint, auf dessen zutreffende
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die gegen die Berufungsentscheidung erhobene Revision der Beklagten ist zufolge über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung der Auslegung der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Anton Gabmayer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Habib D*****, Austräger, *****, vertreten durch Dr. Robert Wiesler, Rechtsanwalt in Graz, gegen di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von Oktober 1996 bis 11. 9. 2000 bei der beklagten Partei als Elektriker beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe anzuwenden. Mit der
Begründung: , unberechtigt entlassen worden zu sein, begehrt der Kläger den Zuspruch von S 44.625,60 an Abfertigung sowie S 25.745,53 an Kündigungsentschädigung. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. 4. 1990 als technischer Angestellter bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin beschäftigt, wobei ihm Vordienstzeiten seit 8. 8. 1983 angerechnet wurden. Seit 26. 6. 1990 war er Prokurist. Mit Beschluss vom 1. 3. 1999 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 3. 1999 bewilligte das Konkursgericht die Schließung des Unternehmensteiles, in dem der Kläger arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne der vorgenannten Bestimmung sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 10. 1993 bis 2. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Büglerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Klägerin verdiente zuletzt einen Bruttostundenlohn von S 59,95. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Chemischreiniger, Wäscher und Färber anzuwenden. Mit ihrer Klage vom 2. 5. 1997 begehrte die Klägerin den Zuspruch von S 30.259 brutto sA, darin enthalten S 14.388 bru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Obgleich der Wortlaut der Bestimmung des Art XX Z 1 des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe, "daß alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall....geltend zu machen sind", im Sinne der Rechtsprechung für einen weiten Anwendungsbereich spricht (RdW 1991, 332; ZAS 1998/14, 133 [Madl] = DRdA 1998/28 [Resch]), ändert dies nichts daran, daß darunter nur Ansprüche z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt nach Ausdehnung einen Betrag von S 138.284,36 brutto mit der
Begründung: , daß bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit 31. 7. 1994 noch ein Urlaubsrest von 92 Tagen unverbraucht vorhanden gewesen sei. Unter Berücksichtigung einer Bemessungsgrundlage inklusive Sonderzahlungen von monatlich S 32.045,70 ergebe sich der begehrte Betrag. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Resturlaub betrage lediglich 52 Arbeitstage, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.2.1991 wurde dem Erstkläger eine Bestätigung ausgestellt, wonach er als Geiger vom 15.3.1991 bis 6.1.1992 gegen S 7.000,-- netto, Essen und Trinken im W*****haus, C*****gasse 2 beschäftigt wird. Das Schreiben trug eine Stampiglie: "S***** Schrammeln. Hans K. S***** Kapellmeister, Musiker, Sänger, Komponist" Privat: ..... W*****haus: *****gasse 2,",Telefonnummer. Am 22.3.1991 unterfertigen beide Kläger und Hans K. S***** einerseits und ein V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob es sich bei der Hemmung der Verjährung gemäß § 9 Abs 2 KO um eine Ablaufshemmung handelt, zutreffend bejaht, sodaß auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob es sich bei der Hemmung der Verjährung gemäß Paragraph 9, Absatz 2, KO um eine Ablaufshemmung handelt, zutreffend bejaht, sodaß auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Pa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dABGB §1336 GABGB §1489 IAngG §28AngG §34
Rechtssatz: Die für Ersatzansprüche aus einem unbegründeten Austritt vereinbarte Konventionalstrafe muß bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 4/96 Entscheidungstext OGH 27.03.1996 9 ObA 4/96 Schlagwort... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162dAngG §34 Abs1KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe ArtXXKollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXII Z2
Rechtssatz: Von dieser Verfallsklausel sind alle jene Ansprüche erfasst, deren Rechtsgrund unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis abzuleiten ist und die spätestens im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits bestanden haben (ArbSlg 9958). Die Grenze der Anwendbarkeit liegt in der relativ zwinge... mehr lesen...