Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, dem Kläger, der als Lehrling seinen vorzeitigen Austritt gemäß § 25 Abs 1 KO erklärte, stehe der den Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entsprechende Teilbetrag des Insolvenzausfallgeldes nicht als gesicherter Anspruch zu, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, dem Kläger, der als Lehrling seinen vorzeitigen Austritt gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn sich auch aufdrängt, daß eine mögliche Identität zwischen dem eingeklagten Bruttobetrag und dem gezahlten Nettobetrag bestehen kann (SZ 67/133; 9 ObA 2010/96w), so fehlen diesbezüglich ausreichende Behauptungen der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz. Die sonst im Exekutionsverfahren zu klärende Frage, welchem Nettobetrag ein bestimmter Bruttobetrag entspricht, wird bei Nettozahlung einer brutto eingeklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach § 3 Abs 1 AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 20.2.1989 Angestellter des Gemeinschuldners, über dessen Vermögen mit Beschluß vom 17.3.1995 zunächst das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 24.5.1995 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde. Mit seiner Klage vom 22.1.1996 begehrte der Kläger die Feststellung einer Konkursforderung in Höhe von S 140.644,50 netto an Kündigungsentschädigung einschließlich Sonderzahlungen vom 1.7. bis 15.9.1995 und an Abfertigung. Der Masseverwalter habe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in vergleichbaren Fällen, in denen Kollektivverträge für die Geltendmachung offener Ansprüche eine Verfallsklausel vorsehen (zB Art XX Z1 des KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe oder § 15 Z 2 des Rahmen-KollV für das Bauhilfsgewerbe), bereits ausgeprochen, daß es wohl für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung ansonsten verfallender Ansprüche nicht genügt, "alle noch offenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch in Lohnverrechnungsfragen keine Tatsacheninstanz. Abgesehen davon ist der Arbeitnehmer berechtigt, ein Bruttoentgelt einzuklagen (SZ 54/169; Arb 7580, 7519). Der Beklagte kann aber auch zur Zahlung eines bestimmten Bruttobetrages abzüglich eines bestimmten Nettobetrages (oder umgekehrt) verurteilt werden (SZ 54/169, 4 Ob 151/77). Der Einwand der beklagten Partei mit dem - unstrittig - au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zur Richtigstellung der Parteienbezeichnung: Nach der durch das 3. WÄG eingeführten Bestimmung des § 13 c WEG bilden alle Wohnungs- und sonstigen Miteigentümer der Liegenschaft zu deren Verwaltung die Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese kann in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft als solche Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und am Ort der gelegenen Sache geklagt werden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter vom 14.4.1986 bis 13.12.1994 beschäftigt und hatte unter anderem eine sechsmonatige Kündigungsfrist und eine Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses nur zu den Terminen 31.3. und 30.9. jedes Jahres vereinbart. Am 2.12.1994 erfuhr er, daß das Novembergehalt und die Weihnachtsremuneration nicht bezahlt werden könnten, worauf er der beklagten Partei eine Nachfrist bis 12.12.1994 setzte und infolge ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht einhelliger Rechtsprechung, daß einem besonderen gesetzlichen Kündigungs- und Entlassungsschutz (Bestandschutz) widersprechende Entlassungen rechtsunwirksam sind, dem geschützten Arbeitnehmer aber unbenommen ist, auf die Geltendmachung dieses Schutzes im konkreten Fall zu verzichten und sich statt dessen auf die Ersatzansprüche nach § 29 AngG (§ 1162 b ABGB) zu beschränken, zumal ein Arbeitnehmer nicht gez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg ab 19.3.1984 als Vertragsbedienstete Ic beschäftigt. Dieses Dienstverhältnis wurde zum 31.7.1992 aus dem Grunde des § 32 Abs 2 lit g VBG 1948 aufgekündigt. Mit Schreiben vom 4.5.1992 teilte der Klagevertreter der beklagten Partei mit, daß der von der Beklagten angezogene Kündigungsgrund nicht anerkannt werde und aufgrund der Einstellung einer weiteren Halbtagskraft eine Sinnha... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 9.12.1993, 25 Cga 1024/93b-7, wurde die nunmehrige Oppositionsklägerin schuldig erkannt, dem Oppositionsbeklagten den Betrag von DM 76.508,72 zum Devisenwarenkurs der österreichischen Nationalbank am Zahlungstag s. A. sowie die Prozeßkosten von S 73.400,40 zu bezahlen. Aufgrund dieses Urteils bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 21.9.1994, 20 E 5970/94f-1, der beklagten Partei wider die klagende Partei zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung zu I.: Da der von der beklagten Partei geltend gemachte Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 5 ZPO bereits vom Berufungsgericht verneint wurde und insoweit ein Beschluß vorliegt, der gemäß § 519 ZPO unanfechtbar ist (SZ 59/104; Kodek in Rechberger, ZPO Rz 2 zu § 503 mwN), erweist sich der dagegen erhobene Rekurs als unzulässig. zu römisch eins.: Da der von der beklagten Partei geltend gemachte Nichtigkeitsgrund... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Abs2ABGB §1162bKO §25MuttSchG §15
Rechtssatz: Auch bei Austritt einer besonderen Bestandsschutz nach dem Mutterschutzgesetz genießenden Arbeitnehmerin im Konkurs während der entgeltfortzahlungsfreien Periode beginnt der Lauf der anrechnungsfreien Dreimonatsfrist nach § 29 Abs 2 AngG bzw. § 1162b letzter Satz ABGB bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bKO §25MuttSchG §15 Abs3
Rechtssatz: Allein die Tatsache des Bezuges von Karenzurlaubsgeld führt ungeachtet der vorausgehenden Beendigung des Dienstverhältnisses im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes zur Aliquotierung eines in der fingierten Kündigungsfrist nach § 25 KO oder § 1162b ABGB entstandenen Urlaubsanspruches. Entscheidungstexte 8 ObS 2215/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung unterliegt der Betragsbegrenzung des IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 2291/96m Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 ObS 2291/96m 8 ObS 276/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObS 276/99t 8 ObS 7/14... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIO §25KO §25MuttSchG §10MuttSchG §15
Rechtssatz: Hat der gemäß § 25 KO austretende Dienstnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre aus besonderen Gründen (hier: § 15 Abs 1 und Abs 3 MuttSchG) keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche, steht Kündigungsentschädigung nicht zu. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3AO §20dKO §25 Abs2IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Auf den Schadenersatzanspruch des § 25 Abs 2 KO ist ebenso wie auf jenen des § 20d AO im Unterschied zur Kündigungsentschädigung gemäß § 1162b ABGB, § 29 AngG das anderwärtig Verdiente oder das Ersparte von Anfang an voll anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 2080/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 ... mehr lesen...