Norm: AngG §29 Abs2ABGB §1162bKO §25MuttSchG §15
Rechtssatz: Auch bei Austritt einer besonderen Bestandsschutz nach dem Mutterschutzgesetz genießenden Arbeitnehmerin im Konkurs während der entgeltfortzahlungsfreien Periode beginnt der Lauf der anrechnungsfreien Dreimonatsfrist nach § 29 Abs 2 AngG bzw. § 1162b letzter Satz ABGB bereits mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bKO §25MuttSchG §15 Abs3
Rechtssatz: Allein die Tatsache des Bezuges von Karenzurlaubsgeld führt ungeachtet der vorausgehenden Beendigung des Dienstverhältnisses im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Karenzurlaubes zur Aliquotierung eines in der fingierten Kündigungsfrist nach § 25 KO oder § 1162b ABGB entstandenen Urlaubsanspruches. Entscheidungstexte 8 ObS 2215/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung unterliegt der Betragsbegrenzung des IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 2291/96m Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 ObS 2291/96m 8 ObS 276/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObS 276/99t 8 ObS 7/14... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3ABGB §1162bIO §25KO §25MuttSchG §10MuttSchG §15
Rechtssatz: Hat der gemäß § 25 KO austretende Dienstnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre aus besonderen Gründen (hier: § 15 Abs 1 und Abs 3 MuttSchG) keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche, steht Kündigungsentschädigung nicht zu. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3AO §20dKO §25 Abs2IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Auf den Schadenersatzanspruch des § 25 Abs 2 KO ist ebenso wie auf jenen des § 20d AO im Unterschied zur Kündigungsentschädigung gemäß § 1162b ABGB, § 29 AngG das anderwärtig Verdiente oder das Ersparte von Anfang an voll anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 2080/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 ... mehr lesen...