Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung des Klägers, der als Kraftfahrer im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe beschäftigt war, zum 31. 12. 1996 (nicht zum Ende der Lohnwoche, sondern zum Monatsletzten) sei terminverfehlend und daher rechtswidrig, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 30. 6. 1995 Angestellter eines Unternehmens, über dessen Vermögen am 24. 5. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 1. 7. 1992 wurde dem Kläger von seinem Dienstgeber die Vereinbarung bestätigt, daß für die Berechnung von gesetzlichen Abfertigungsansprüchen 20 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden. Im Mai 1995 kündigte der Masseverwalter unter anderem auch gegenüber dem Vertreter des Klägers an, den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vom Jänner 1992 bis 30. 6. 1996 bei der beklagten Partei ununterbrochen als Berufsfußballspieler beschäftigte Kläger begehrt aufgrund des Ablaufes des befristeten Spielervertrages Abfertigung in der eingeschränkten Höhe von S 44.583 netto. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen und wendete ein, daß infolge Kündigung des unbefristeten Dienstverhältnisses durch den Kläger ein Abfertigungsanspruch nicht bestehe. Das Erstgericht gab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 11. 1981 bei der Beklagten angestellt; seit 1. 10. 1986 war er im Außendienst tätig. Das Dienstverhältnis wurde mit schriftlicher Vereinbarung vom 14. 2. 1996 zum 31. 3. 1996 einvernehmlich aufgelöst. § 40 der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: Paragraph 40, der Betriebsvereinbarung der Beklagten vom 1. 5. 1986 hat folgenden Wortlaut: "1) Arbeitnehmer, welche dem Kollektivvertrag für den Auß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war aufgrund eines Angestelltenvertrages als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Kündigung des Klägers zum 30. 6. 1996 in Entsprechung eines wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgt sei und das Dienstverhältnis beendet habe; die nach Einwänden des Klägers gegen die Wirksamkeit dieser Kündigung vorsichtshalber ausgesprochene weitere Kündigung zum 30. 9. 1996 habe der ersten Kündigung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß das Arbeitsverhältnis vom beklagten Arbeitgeber durch zeitwidrige Kündigung beendet worden sei; der daraus resultierende Anspruch des Klägers auf Kündigungsentschädigung könne durch die Vereinbarung einer deren Höhe nicht erreichenden Konventionalstrafe nicht geschmälert werden. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 VArbVG §101
Rechtssatz: Die einzige Möglichkeit, die Verschlechterung der Entgeltbedingungen rechtlich zulässig vorzunehmen, ist neben einer einvernehmlichen Vertragsänderung die Änderungskündigung,; nicht jedoch eine gegen den Betriebsrat gerichtete Klage auf Zustimmung zu einer mit einer Entgeltverminderung verbundenen "Versetzung". Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beschäftigte Vertragsbediensteten Martina D***** und Gertraud K***** zunächst in der Wäscherei des Altenpflegeheimes M*****. Als Teile dieser Arbeiten an einen externen Betrieb vergeben wurden, verringerte sich der Personalbedarf in der Wäscherei. Unter der Bedingung, daß keine Änderung (Verminderung) des Entgelts der beiden Vertragsbediensteten erfolgen werde, wurden diese mit Zustimmung des Betriebsrates mit Wirkung vom 1.3.1993 in den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche zur teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles führte, ist zutreffend, weshalb gemäß § 48 ASGG auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche zur teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles führte, ist zutreffend, weshalb gemäß Paragraph 48, ASGG auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumer... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1159AngG §20
Rechtssatz: Der bloßen Unterfertigung kommt, wie dem Schweigen allein, grundsätzlich kein Erklärungswert zu. Die Unterfertigung eines Kündigungsschreibens durch den Dienstnehmer ist mangels festgestellter, darüber hinausgehender Parteienerklärungen im Zweifel nur als Empfangsbestätigung, nicht aber als Zustimmung zur Kündigung zu werten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verneint, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verneint, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der Ausführungen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.11.1934 geborene Kläger war seit 2.1.1960 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ***** beschäftigt; seit 1.1.1963 hatte er eine Definitivstellung gemäß § 10 des Kollektivvertrages für Angestellte der Sparkassen bzw der Dienstordnung für die Bediensteten der B***** inne. Die Beklagte versetzte den Kläger mit Schreiben vom 26.7.1994 mit Wirkung ab 1.1.1995 (bei Bezug einer fiktiven ASVG-Pension in Höhe von monatlich S 24.719,- vom 1.1.1995 bis 29.2.... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1155ABGB §1158 VIABGB §1159BEinstG §8 Abs2NÖ VBG §26 Abs9
Rechtssatz: Der unwirksam gekündigte Dienstnehmer (hier: § 8 Abs 2 BEinstG) kann den weitere Leistungsbereitschaft voraussetzenden Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen. Ein erstmals rund drei Jahre nach Beendigung des Leistungsaustausches erhobenes Fortsetzungsbegehren ist verfristet. Den Dienstnehmer trifft gegenüber dem Dienstgeber zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch wenn - wie hier - der Arbeitnehmer, gestützt auf die vom Arbeitgeber bestrittene Behauptung der Rechtsunwirksamkeit der Auflösungserklärung des Arbeitgebers einen diese Unwirksamkeit voraussetzenden Anspruch auf Zahlung des Entgelts nach § 1155 ABGB für den der Auflösungserklärung folgenden Zeitraum geltend macht, somit der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als Vorfrage zu lösen ist, liegt ein Fall des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Anfang November 1989 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 38.073,74 (einschließlich Störzulage und Entgelt für regelmäßig geleistete Überstunden) beschäftigt. Im Februar 1995 verstarb der alleinige Geschäftsführer der Beklagten. Hievon erfuhr der Kläger, der damals an einer Baustelle in Wien arbeitete, noch im Februar 1995. Der Kläger brachte die Arbeiten an dieser Baustelle noch zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zu 26 Cga 178/95a klagende Partei (in der Folge: Erstklägerin) arbeitete seit 1.2.1994 bei der Beklagten als Büroangestellte. Im Winter 1994/95 war sie teilzeit-, ab Februar 1995 wieder vollzeitbeschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 12.000,--. Die zu 26 Cga 179/95y klagende Partei (in der Folge: Zweitkläger) war bei der Beklagten seit 1.5.1994 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 13.980,--. Im Februar 1995 verstarb der al... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1158 IVABGB §1159ArbVG §3 Abs1
Rechtssatz: Kündigungen, die gegen kollektivvertragliche Beschränkungen verstoßen, können unwirksam sein. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 52/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 ObA 52/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0047281 ... mehr lesen...