Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter o. Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Andrea R*****, vertreten durch Dr. Alexander Burkowski, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei IEF-Serv... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Artikel 4, Ziffer 2, BGBl römisch eins 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Dienststelle der Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtigte in Absprache mit der Bundesgebäudeverwaltung Renovierungsarbeiten an einem Wohn- und Bürogebäude ihres Bauhofs durchzuführen. Die Arbeiten sollten durch Angehörige der Dienststelle verrichtet werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Der Viertbeklagte als Bauhofleiter war für die Durchführung des Projekts verantwortlich und hatte die Aufsicht über die Arbeiten. Es wurden ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin des Klägers betrieb seit 1971 in K***** einen Textilwaren- und Papierwarenhandel. Seit 1971 half der Kläger seiner Ehegattin beim Abholen der Waren für das Geschäft. So holte er einbis zweimal im Monat Textilwaren, drei- bis viermal im Jahr Papierwaren und einmal im Jahr gegen Ende August Bücher für das Geschäft seiner Ehegattin ab. Der Kläger erhielt für diese Tätigkeit kein Entgelt. Er tat dies deswegen, weil dies dem Unternehmen seiner Ehegattin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Großteil der Revisionsausführungen bekämpft der Revisionswerber in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Auf diese Ausführungen ist nicht einzugehen. Unter welchen Voraussetzungen ein dem Arbeitnehmerbegriff des § 1 Abs 1 IESG entsprechendes Arbeitsverhältnis vorliegt, hat das Berufungsgericht richtig dargelegt. Ob die aufgezeigten Merkmale vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls, die - vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Klägern die Wiederaufnahme der Verfahren 16 Cga 568/90 und 16 Cga 630/91, jeweils des Erstgerichtes, und hob alle hierin ergangenen Urteile auf. In diesen beiden Vorprozessen hatte der Beklagte (als Kläger) von den Klägern (als Beklagten) Zahlung von insgesamt S 284.308 brutto sA für Abfertigung und Urlaubsentschädigung (16 Cga 568/90) und von insgesamt S 92.176 brutto sA für Sonderzahlungen und Fahrtkostenzuschuss (16 Cga 630/91) begeh... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses deshalb für gegeben erachtet, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage vorliege, ob durch ein in einem Mietvertrag vereinbartes Recht des Vermieters, bei Verlust der Dienstnehmereigenschaft des Mieters diesen zu kündigen sowie durch die Vereinbarung der Erhöhung des Mietzinses auf das Dreifache bei Verlust der Dienstnehmereigenschaft des Mieters bis zur Räumung der Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge: Kläger) begehrt von der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte) S 87.500,- brutto (Entgeltansprüche und anteilige Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. 8. 1996 bis zum 31. 1. 1997) abzüglich erhaltener S 19.886,40 netto. Er sei seit 1. 8. 1996 aufgrund eines Dienstvertrages als gewerberechtlicher Geschäftsführer für die Beklagte tätig gewesen. Am 4. 12. 1996 sei er unbegründet entlassen worden. Die Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund des schriftlichen Dienstvertrages vom 17. Dezember 1982 ab 1. September 1982 bei der Beklagten zum Zwecke der Ausbildung zum praktischen Arzt an der Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt Horn als Sekundararzt beschäftigt. Über sein Ersuchen gewährte ihm die Beklagte vom 1.Juni bis 31.Oktober 1985 einen Sonderurlaub gegen Fortfall der Bezüge im Sinne des § 2 Abs 7 des nö. Spitalsärztegesetzes 1975 (NÖ SÄG). Da am Krankenhaus Horn kein... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter (9 Ob A 507/88 ua). Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinne de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaft der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob A ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob A ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der Privatangestellten und Metall-Bergbau-Energie; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (siehe 14 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (richtig: Ö*** G*** für die beiden im Verfahren auftretenden Fachgewerkschaften der P*** und M***-B***-E***; Floretta-Strasser, ArbVG 1025) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (14 Ob 501/87, 14 Ob A 502/87; 9 Ob A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 Abs2 IB
Rechtssatz: § 1151 Abs 2 ABGB kann nur auf jene Bestimmungen über den Bevollmächtigungsvertrag verweisen, die mit jenen über den Werkvertrag nicht im Widerspruch stehen. Entscheidungstexte 1 Ob 720/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 1 Ob 720/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:... mehr lesen...