Begründung: Die beiden Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 317, KG Innere Stadt Graz, mit dem Haus Färbergasse 9. Anna H***** (die Mutter des Erstbeklagten und Schwiegermutter der Zweitbeklagten) war seit 1942 Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Parterre dieses Hauses (Kaffeehaus) und einer Wohnung im ersten Stock. Nachdem sie in den Anfangsjahren in den Parterreräumen selbst ein Gastgewerbeunternehmen geführt hatte, verpachtete sie in der Folge jahrzehntelang mit Wi... mehr lesen...