Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1097
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch für notwendige Aufwendungen (§ 1036 ABGB) ist gegen den Vermieter geltend zu machen, der im Zeitpunkt der Aufwendung Vermieter ist; hingegen ist bei einem Ersatzbegehren für einen nützlichen Aufwand (§ 1037 ABGB) derjenige passiv legitimiert, der zum Zeitpunkt der Rückstellung des Mietgegenstandes Vermieter ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036WRG §31 Abs3
Rechtssatz: Die der Behörde in § 31 Abs 3 WRG auferlegte Pflicht weist gewisse Parallelen zur Geschäftsführung im Notfall gemäß § 1036 ABGB auf. Entscheidungstexte 1 Ob 207/98t Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 207/98t Veröff: SZ 72/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 II3ABGB §967ABGB §1036ABGB §1040
Rechtssatz: Der Retentionsberechtigte ist wie ein Verwahrer zu behandeln; ihm steht mangels Vereinbarung Ersatz nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Hielt er die Gegenstände (hier: Pferde) zu Unrecht zurück, ist er Geschäftsführer gegen den Willen des anderen; Aufwandersatz steht ihm dann nicht zu. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036TierärzteG §21 Abs3
Rechtssatz: Eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung schließt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus. Entscheidungstexte 3 Ob 507/96 Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 507/96 Veröff: SZ 70/113 2 Ob 6/13s Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037
Rechtssatz: Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag hat der Geschäftsführer, der Entlohnung für seine Mühewaltung begehrt, konkrete Tatsachenbehauptungen aufzustellen, welche Tätigkeiten (Aufwendungen) er entfaltete. Eine Aufschlüsselung nach geleisteten Arbeitsstunden ist dann nicht nötig, wenn in diesem Berufszweig üblicherweise (also nach der Verkehrsübung) nach bestimmten Prozentsätzen des Wertes, der dem durch die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1042 DABGB §1358ABGB §1422VersVG §67VersVG §158f
Rechtssatz: Die Regreßansprüche des Versicherers sind durch das Versicherungsvertragsgesetz nicht abschließend geregelt, soweit die versicherungsvertragsgesetzlichen Legalzessionsnormen nicht unmittelbar anwendbar sind. Entscheidungstexte 1 Ob 2011/96h Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 2011/96h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ASVG §332 Abs1 A
Rechtssatz: Der Nothilfe leistende Geschäftsführer ohne Auftrag hat Anspruch auf angemessene Entschädigung (Billigkeitshaftung für bei der Nothilfe erlittene Schäden nach den Umständen des Einzelfalls). Dieser Anspruch kann gemäß § 332 Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergehen. Entscheidungstexte 2 Ob 46/95 Entscheidungstext OGH 24.08.... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §1036ABGB §1041 A2ABGB §1313a I
Rechtssatz: Hat sich ein Verhandlungspartner im Rahmen vorvertraglicher Geschäftskontakte zu kostenloser Vorplanung verpflichtet, die er durch einen Geschäftsgehilfen erbringen läßt, so finden dessen Aktivitäten ihren zureichenden Rechtsgrund ausschließlich in diesem Schuldverhältnis, sodaß - auch wenn der Geschäftsgehilfe eine über den ihm erteilten Auftrag hinausgehende Tätigkeit entfaltet -... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1323 F
Rechtssatz: Anteiliger Ersatz von Reservehaltungskosten hat auch dann zu erfolgen, wenn kein zusätzliches Fahrzeug zur Vorsorge bei fremdverschuldeten Unfällen angeschafft wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 10/95 Entscheidungstext OGH 23.02.1995 2 Ob 10/95 2 Ob 166/16z Entscheidungstext OGH 16.05.201... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1096 EABGB §1097MRG §3 Abs2MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 589/94 V... mehr lesen...
Begründung: Eigentümer der Liegenschaft EZ 1343 KG Favoriten, Haus in Wien 10, Quellenstraße 36, sind der Kläger zu 2/10, die Gemeinschulderin Philipp P*** Gesellschaft mbH zu 3/10 und Antonia K*** zu 5/10. Das Haus besteht aus einem Vordertrakt, zwei Seitentrakten und einem Hintertrakt. Zwischen den Miteigentümern besteht eine Benützungsregelung derart, daß der Vordertrakt und die beiden Seitentrakte Antonia K*** zustehen, der Hintertrakt hingegen dem Kläger und der Gemeinschuldn... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger mieteten von der Beklagten als der Alleineigentümerin eines städtischen Hauses im Sinne der Mietvertragsurkunde vom 28. April 1984 die im Obergeschoß am Ende des Ganges gelegene, aus drei Zimmern, Küche, Bad und Vorraum bestehende Wohnung mit einer ausgewiesenen Nutzfläche von 71,5 m2 für die Zeit vom 1. Mai 1984 bis 30. April 1994. Punkt 25 Z 4 Abs. 2 und 3 des Mietvertrages lauten: "Die Mieter verpflichten sich, in die Wohnung ein Bad und WC einzuba... mehr lesen...