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Samstag, 26. Mai 2012

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zum StGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 8 StGB Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht bestraft werden. Er ist wegen fahrlässiger Begehung zu bestrafen, wenn der Irrtum auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist.
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