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Samstag, 26. Mai 2012

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zum WG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 54 WG Allgemeines
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

(1) In den Fällen der §§ 48a bis 53 obliegt die Zuständigkeit zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz den Bezirksverwaltungsbehörden, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde jedoch dieser Behörde.

(2) In den Fällen der §§ 48a bis 53 liegt eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn die Tat einen gerichtlich strafbaren Tatbestand bildet.

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