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Samstag, 26. Mai 2012

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zum WG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 53 WG Unbefugtes Tragen der Uniform
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Wer dem § 35 über das Tragen der Uniform zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
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