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Samstag, 26. Mai 2012

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zum WEG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 48 WEG Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

Für das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers gelten insbesondere folgende Regelungen der übrigen Abschnitte dieses Bundesgesetzes nicht:

1. die Bestimmung des § 4 über die Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung auf ein bestehendes Mietverhältnis,

2. die Regelungen des 4. Abschnitts über die Eigentümerpartnerschaft,

3. die Regelungen des 6. Abschnitts über die Eigentümergemeinschaft, den Verwalter und das Vorzugspfandrecht,

4. die Regelungen des 7. Abschnitts über die Verwaltung der Liegenschaft,

5. die Bestimmung des § 36 über die Ausschließung von Wohnungseigentümern,

6. die Bestimmung des § 52 über das wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren mit Ausnahme der Regelungen über die Nutzwertfestsetzung.

 

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