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Samstag, 26. Mai 2012

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zum AktG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 47a AktG Gleichbehandlung der Aktionäre
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
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