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Samstag, 26. Mai 2012

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zum StVO Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 47 StVO Autostraßen
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Autostraßen  sind  Vorrangstraßen;  für  sie  gelten  die  im  § 46  Abs. 1,  3,  4  und  6  enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.
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