§ 40c UrhG Werknutzungsrechte

UrhG - Urheberrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Werknutzungsrechte an Computerprogrammen können, wenn mit dem Urheber nichts anderes vereinbart worden ist, ohne dessen Einwilligung auf einen anderen übertragen werden. Die Vorschriften des § 29 gelten für Werknutzungsrechte an Computerprogrammen nicht.

In Kraft seit 01.03.1993 bis 31.12.9999
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