§ 360 ABGB (weggefallen)

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024
§ 360 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen.
In Kraft seit 25.07.2006 bis 31.12.9999
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