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Freitag, 25. Mai 2012

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zum KSchG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 27f KSchG Entgeltminderung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Bei Mängeln der Leistungen des Heimträgers mindert sich das Entgelt entsprechend der Dauer und Schwere des Mangels. Gleiches gilt für Leistungen, die sich der Heimträger während einer Abwesenheit des Heimbewohners von mehr als drei Tagen erspart.
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