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Freitag, 25. Mai 2012

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zum URG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 23 URG Eigenmittelquote
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 A UGB) und den unversteuerten Rücklagen (§ 224 Abs. 3 B UGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 UGB), vermindert um die nach § 225 Abs. 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen andererseits, ergibt.
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