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Freitag, 25. Mai 2012

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zum BAO Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 192 BAO
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist.
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  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)


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