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Donnerstag, 24. Mai 2012

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zum StGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 17 StGB Einteilung der strafbaren Handlungen
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)

(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.

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  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)
Entscheidungen zu § 17 Abs. III StGB
  •  Entscheidungen des OGH (seit 09/1905)
Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 StGB
  •  Entscheidungen des VwGH (seit 02/1948)
  •  Entscheidungen des UVS (seit 01/1991)


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