§ 1466 ABGB Ersitzungszeit. Ordentliche;

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Eigenthumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, wird durch einen dreyjährigen rechtlichen Besitz ersessen.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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