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Donnerstag, 24. Mai 2012

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zum StGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 13 StGB Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.
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