Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung
Sehr Geehrte Damen und Herren
Am 22.02.2018 habe ich einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitnehmerüberlassungsfirma unterschrieben, welcher am 26.02.2018 in Kraft treten sollte.
Voraussichtliche Dauer bis 31.12.2018. Das Datum des Anfangs wurde mehrmals verschoben, wegen sclechtem Wetters,Baustelle nicht freigegeben, usw.
Der letzte E-mail kam am21.03. dass der Einstz am kommenden Montag, also am 26.03 losgeht, aber seit dem Tag fehlt jede Spur von der Firma.
Was soll/kann ich jetzt machen, ist dieser Vertrag noch gültig? Was soll mit der ausgefallene Zeit? Habe ich Anspruch auf irgendeine Ersatz, oder Entschädigung?
Hochachtungsvoll
Gabor Lugosi
RE: Arbeitnehmerüberlassung
Du hast denke ich mal keinen Anspruch auf einen Ersatz
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