Rücktrittsrecht bei Abo-Verträgen

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Patrick Mayr
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Rücktrittsrecht bei Abo-Verträgen

Beitrag von Patrick Mayr » 06.03.2017, 11:32

Hallo, weiß hier evtl. jemand ob man vom Rücktrittsrecht auch Gebrauch machen kann, wenn man einen Abonnementvertrag abgeschlossen hat, und bei der Online-Bestellung versehentlich folgendes angekreuzt hat: “Ich möchte den Katalog SOFORT erhalten. Ich stimme daher ausdrücklich zu, dass Sie vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnen. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags mein Rücktrittsrecht verliere.“ GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Agentur: http://asyndrom.com/pdf/asyndrom_agb_at_2017-01.pdf Nach dem ich zahlungspflichtig bestellt habe, habe ich sofort eine Email mit einem Link erhalten mit dem man die Bestellung bestätigen sollte. Derzeit habe ich die Bestellung noch nicht bestätigt und dennoch habe ich ein paar Minuten später weitere Emails erhalten. (einen Versteigerungskatalog in PDF-Format und auch gleich die Rechnung von 234 Euro). Den Immo-Versteigerungskatalog (Ausgabe März 2017) habe ich nur in digitaler Form erhalten und ist auf mich nicht individuell angepasst (wird aber so behauptet) und die Versteigerungstermine einiger Objekte sind bereits abgelaufen. Dafür zahlt man 234 Euro im Jahr was meiner Meinung nach reine Abzocke ist. Habe ich mein Rücktrittsrecht durch das Ankreuzen dieser Klausel tatsächlich verloren, oder ist das diese Klausel nicht rechtskräftig? Danke im Voraus! Ing. Patrick Mayr



lexlegis
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RE: Rücktrittsrecht bei Abo-Verträgen

Beitrag von lexlegis » 06.03.2017, 18:27

Das Rücktrittsrecht kann zum Nachteil des Verbrauchers vertraglich weder abgeändert noch ausgeschlossen werden. Es besteht EU-weit und zählt zum zwingenden (vertraglich nicht abänderbaren) Recht (ius cogens). Der Verbraucher kann darauf auch weder gültig verzichten noch kann ein nicht im FAGG vorgesehener Umstand einen Ausschluss desselben bewirken. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen grundsätzlich mit Erhalt der Ware. Dass das Recht also verloren gehen soll, wenn die Leistung sofort erbracht wird, entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage (und NUR darauf kann sich der Unternehmer bei einem Ausschluss berufen). Handelt es sich bei Ihnen um ein Fernabsatzgschäft (Rechtsgeschäft ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien) mit einem Unternehmer, wobei Sie bei Vertragsabschluss als Verbraucher fungierten und das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb Ihres Unternehmens gehörte oder für ein Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind gedacht war (Immo-Katalog klingt irgendwie danach), dann sollte das Rücktrittsrecht weiter aufrecht sein. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Immo-Katalog im privaten Interesse abonniert haben, sieht das Ganze für mich eher nach keinem Verbrauchergeschäft aus und diesem Fall besteht auch kein Rücktrittsrecht.

Patrick Mayr
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RE: Rücktrittsrecht bei Abo-Verträgen

Beitrag von Patrick Mayr » 07.03.2017, 13:10

Danke für die schnelle Rückmeldung lexlegis! Den Immobilien Versteigungskatalog bzw. Versteigungsführer habe ich aus privaten Interesse bestellt weil ich auf der Suche nach einem Haus bin und mir dabei die Makler gebühren sparen möchte. In diesem Katalog steht aber auch nicht mehr als man im Internet finden, d.h. ist der Katalog für mich überflüssig und das Geld nicht wert. Das Unternehmen versucht mit dieser Klausel die ich bei der Bestellung versehentlich angekreuzt §10 des FAGG geltend zu machen. Mit der Vertragserfüllung hat die Agentur rechtzeitig begonnen, weil mir diese ca. 15 Minuten nach der Bestellung den Katalog in digitaler Form zugestellt hat. Zur Kenntnisnahme des Vertragsabschlusses hat mir die Agentur eine Bestätigungsmail meiner Bestellung gesendet um damit §5 Abs.2 FAGG zu erfüllen. Den Bestätigungslink in dieser Bestätigungsemail habe ich aber noch NICHT angeklickt! Falls §10 bereits erfüllt ist, dann kann sich das Unternehmen auf §18 Abs. 1 FAGG berufen (Ausnahme Rücktrittsrecht). §18 Abs.1 ist aber anscheinend nur gültig wenn das Unternehmen die Dienstleistung VOLLSTÄNDIG erbracht hat. Ich hoffe, dass dies nicht der Fall ist. Ich habe logischerweise erst die Ausgabe März erhalten. FAGG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe%3 ... 8847

Patrick Mayr
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Update: Rücktrittsrecht bei Abo-Verträgen

Beitrag von Patrick Mayr » 08.03.2017, 15:08

Aufgrund der aussichtslosen Lage meiner Fallkonstellation bzw. wegen des Ausschlusses des Rücktrittsrechtes (§18 Abs 1 FAGG), habe ich ASYNDROM höflich gebeten mein Jahres-Abo auf ein ¼-Jahres-Abo umzustellen. Glücklicherweise wurde dies auf Kulanzbasis akzeptiert und somit konnte der “Schaden“ um 153 Euro reduziert werden :-)

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