Ortstafel mit zusätzlichen Schild
Ortstafel mit zusätzlichen Schild
Laut §53 StVO darf auf einer Ortstafel nur ein grünes Schild mit weißen Buchstaben angebracht sein.
Wenn jetzt unterhalb oder oberhalb der Ortstafel ein anders Schild (zB. Hupverbot oder Ende Überholverbot) angebracht wird ist die Ortstafel ungültig oder nicht? Und falls sie ungültig ist, ist dann die 50 Km/h Begrenzung gültig oder die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Ortstafel?
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