Das Vorkaufsrecht kommt ja nicht zum tragen wenn die Grundstücksübertagung durch eine Schenkung erfolgt.
Meine Frage nun:
Wird nun ein Grundstück von einem geschlossenen Hof abgetrennt, bekommt es eine eigene EZ. Bleibt das Vorkaufsrecht dann trotzdem bestehen oder elrischt es unter der Voraussetzung dass der Vorkaufsberechtigte zustimmt?