Artikel 4 Abs. d
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- Registriert: 04.10.2015, 05:51
Artikel 4 Abs. d
"jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört." Mich interessiert die Auslegung dieser Begriffe. Ich denke, dass eine Maßnahme durch das Jobcenter nicht zu den Bürgerpflichten gehört. Wenn mir jemand eine Begriffserklärung geben kann wäre ich ihm sehr dankbar.
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