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Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann gegen eine auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der gemäß § 26 Abs. 1 Z 5 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10/1985, festgelegten Frist Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann gegen eine auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der gemäß § 26 Abs. 1 Z 5 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10/1985, festgelegten Frist Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.