§ 39 K-LWKG Rechtsnachfolge

Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.12.1991 bis 31.12.9999

Die Landwirtschaftskammer ist Rechtsnachfolgerin der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Februar 1932, LGBl Nr 34, betreffend die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für Kärnten, bestandenen Landwirtschaftskammer für Kärnten und ihrer Unterorganisationen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.12.1991 bis 31.12.9999

Die Landwirtschaftskammer ist Rechtsnachfolgerin der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Februar 1932, LGBl Nr 34, betreffend die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für Kärnten, bestandenen Landwirtschaftskammer für Kärnten und ihrer Unterorganisationen.

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