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Der (Die) Patientenanwalt (-anwältin) hat jährlich einen Bericht über seine (ihre) Tätigkeit und die hiebei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung hat den Bericht dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.
Der (Die) Patientenanwalt (-anwältin) hat jährlich einen Bericht über seine (ihre) Tätigkeit und die hiebei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung hat den Bericht dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.