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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(1) Jeder Taxilenker hat so viel Wechselgeld mit sich zu führen, dass er auf eine Geldnote von 50 Euro herausgeben kann.
(2) Der Taxilenker hat dem Fahrgast auf dessen Verlangen eine ordnungsgemäße Rechnung auszufolgen.
(1) Jeder Taxilenker hat so viel Wechselgeld mit sich zu führen, dass er auf eine Geldnote von 50 Euro herausgeben kann.
(2) Der Taxilenker hat dem Fahrgast auf dessen Verlangen eine ordnungsgemäße Rechnung auszufolgen.