Entscheidungen zu § 114 Abs. 7 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 1998/08/31 VwSen-420239/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder - erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt setzt daher nach der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts die unmittelbare Anwendun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.08.1998

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