Entscheidungen zu § 102 Abs. 11 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Beschluss 2020/7/21 Ra 2020/02/0028

1        Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 25. März 2019 wurde dem Revisionswerber - soweit in diesem Verfahren relevant - zur Last gelegt, er habe am 6. Jänner 2019 zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher bestimmten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf Verlangen eines Polizeibeamten die zumutbare Mitwirkung an einer technischen Fahrzeugkontrolle verweigert, indem er trotz mehrmaliger Aufforderung die Öffnung der Motorhaube ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.07.2020

RS Vwgh 2020/7/21 Ra 2020/02/0028

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs11 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0111 E 24. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Der Nebensatz in § 102 Abs 11 KFG 1967: "...sofern dies zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften auf Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderlich ist" bezieht sich nicht auf den Zweck des Verlangens, sondern auf die Teile, Ausrüstungsgegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.2020

RS Vwgh 2020/7/21 Ra 2020/02/0028

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §102 Abs11KFG 1967 §98aVwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Geräte und Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können (Laser- oder Radarblocker), unterliegen der kraftfahrrechtlichen Vorschrift des § 98a KFG 1967. Zum Zweck der Überwachung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.2020

RS Vwgh 2020/7/21 Ra 2020/02/0028

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §102 Abs10KFG 1967 §102 Abs11KFG 1967 §98a Abs1VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 102 Abs. 11 KFG 1967 umfasst nicht bloß die Ausstattungsgegenstände iSd § 102 Abs. 10 legcit., sondern stellt der Gesetzeswortlaut auf das Zugänglichmachen des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.07.2020

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 93/02/0071

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegenstand dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind lediglich die im Spruch: des angefochtenen Bescheides mit den Ziffern 1) bis 3) bezeichneten Übertretungen (nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 93/02/0071

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §102 Abs11;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit des Entladens des Kofferraums, um die unter dem Ladegut befindliche Warneinrichtung vorweisen zu können, hebt die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers zum Vorweisen dieser Einrichtung nach dem Wortlaut des § 102 Abs 11 KFG nicht auf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1986/10/24 86/18/0111

Mit zwei gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 (§ 24 VStG 1950) ergangenen, hinsichtlich der Strafzumessung und der Kostenentscheidung vollinhaltlich bestätigenden, in der Schuldfrage jedoch abändernden Berufungsbescheiden wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: Von der Wiener Landesregierung folgender Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO): 1) nach § 52 Z. 10a, 2) nach § 11 Abs. 2, 3) nach § 7 Abs. 1. Die neugefaßte Tatumschreibung lautete wie folgt: „Der Beschuldig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 86/18/0111

Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs11 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/18/0112
Rechtssatz: Der Nebensatz in § 102 Abs 11 KFG 1967: "...sofern dies zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Vorschriften auf Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderlich ist" bezieht sich nicht auf den Zweck des Verlangens, son... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 86/18/0111

Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10KFG 1967 §102 Abs11KFG 1967 §58 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/18/0112
Rechtssatz: Das Verbandzeug und die Warneinrichtung - in § 102 Abs 10 KFG 1967 als vom Lenker mitzuführend genannt -, fallen nicht unter den Begriff der Teile und Ausrüstungsgegenstände des § 58 Abs 1 legcit, vielmehr ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

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