Begründung: Der Vater war zuletzt aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Erstgerichts vom 4. 4. 2008, GZ 2 P 40/06m-U23, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 50 EUR für den Minderjährigen verpflichtet. Bemessungsgrundlage war der Notstandshilfebezug des Vaters von täglich 24,91 EUR inklusive zweier Familienzuschläge. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt ab 1. 6. 2010 auf 237 EUR monatlich und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren des Minderjährigen unbekämpft ab.... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei und der Gegner der gefährdeten Partei sind seit 7. Mai 1976 miteinander verheiratet. Im Jahr 2008 brachte die gefährdete Partei (im Folgenden: Frau) eine Scheidungsklage ein; das Scheidungsverfahren ist anhängig. Ende Mai 2008 kam es zur Trennung der Haushalte. Aus der Ehe entstammen drei selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Mann) verdient als unselbstständig Erwerbstätiger monatlich netto 2.103 EUR zuzüg... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Merlin, geboren im Frühjahr 2000, befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die im Sprengel des Erstgerichts wohnt. Er ist einkommens- und vermögenslos. Der in den Niederlanden wohnende Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, erzielt als Selbständiger in der EDV-Branche ein in der Tagsatzung vom 10. Juni 2008 außer Streit gestelltes durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich 1.750 EUR. Er verpflichtete sich zur Zahlung eines vorläufige... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs1 litc
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei der Festsetzung der Ausgleichszulagenrichtsätze eine pauschalierende Beurteilung (anhand der Regelfälle) vorgesehen, die erst eine einfache Administrierbarkeit ermöglicht. Wie die Regelung in §293 Abs1 lit a ASVG zeigt, ist dem Gesetzgeber dabei die Möglichkeit einer Differenzierung nach dem Familienstand nicht verborgen geblieben. Eine für einen Analogieschluss vorausgesetzte planwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 2. 1963 geborene Kläger bezieht von der beklagten Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (bis 31. 12. 2004 von der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen) eine Waisenpension nach dem am 27. 2. 1975 verstorbenen Herbert B***** sen. Die monatliche Höhe der Waisenpension betrug 2002 294,80 EUR, 2003 296,27 EUR, 2004 300,71 EUR, 2005 305,22 EUR und 2006 312,85 EUR. Die Mutter des Klägers lebt noch. Ab 1. 5. 1992 bezog der Kläger e... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs1 lita/aaBSVG §141 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs1 lita/aa
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts ist das Zusammenleben der Ehegatten in einer Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft. Wohnen die Ehegatten in einer Zwei-Personen-Wohneinheit in einem Altenheim und Pflegeheim ist eine bloße Wohngemeinschaft gegeben. Vom Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft, als einer wirtschaftlichen und finanzie... mehr lesen...