Norm: ASVG §293
Rechtssatz: Eine höhere prozentuelle Steigerung der Ausgleichszulagenrichtsätze gegenüber Pensionsanpassungen begegnet als soziale Staffelung grundsätzlich weder verfassungsrechtlichen noch unionsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 110/14w Entscheidungstext OGH 30.09.2014 10 ObS 110/14w 10 ObS 57/15b Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellenden Kinder werden seit Herbst 2007 von Verwandten betreut, die als Pflegeeltern nach den Bestimmungen der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 (im Folgenden: Sbg JWO) Pflegegeld erhalten. Unstrittig ist die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Mutter, die bis Ende 2009 auch noch für einen weiteren (studierenden) Sohn unterhaltspflichtig war und dieser Unterhaltspflicht mit einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 280 EUR nachkam. Die antrag... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr elfjährige L***** befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter C***** W*****. Der Vater war zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von 275 EUR verpflichtet. Seit 8. 8. 2006 wurde L***** mit Zustimmung der Mutter in Unterhaltsangelegenheiten durch das Land Oberösterreich (Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis) als Jugendwohlfahrtsträger vertreten (§ 212 Abs 2 ABGB). Seit 1. 11. 2006 werden ihm Unterhaltsvorschüsse gewährt. Der Vater begehrte ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen hatten von ihrem Vater die Zahlung eines Sonderbedarfs durch Inanspruchnahme dringend erforderlicher psychotherapeutischer Behandlungen in der Zeit von April 2005 bis Dezember 2007 (Philipp) bzw im Jahr 2006 (Michael) begehrt, und zwar 4.636,20 EUR an Philipp und 2.526,96 EUR an Michael. Im zweiten Rechtsgang räumte der Vater die Notwendigkeit der Behandlungen - wenn auch aus anderen als den von den Kindern behaupteten Gründen - ein, verwies abe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreit- und Pflegschaftssache der Antragsteller 1. F***** A*****, geboren am 31. August 1989, 2. mj H***** A*****, geboren am 24. Juni 1992, beide *****, letzterer vertreten durch den Magistrat der Stadt Wie... mehr lesen...
Begründung: Der mj Antragsteller ist das uneheliche Kind von Janina B***** und dem Antragsgegner und wird seit Aufhebung der Lebensgemeinschaft der Eltern im Jahr 2008 im Haushalt der Mutter betreut. Das Kind begehrte von seinem Vater zuletzt die Zahlung von bestimmt bezifferten Unterhaltsbeiträgen für die Zeit ab 1. 9. 2008. Der Vater erhält laut Bescheid der Studienbeihilfenbehörde zehnmal jährlich 746 EUR an Studienbeihilfe. Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr strittig, ob... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 2. 1993 geborene Günes lebt nach der Scheidung seiner Eltern bei seinem Vater, seine beiden 1990 und 1995 geborenen Schwestern hingegen bei seiner Mutter. Am 28. 6. 2006 hat die neuerlich verheiratete Mutter eine weitere Tochter geboren. Für diese bezieht sie Kinderbetreuungsgeld von 14,53 EUR täglich, ca 435 EUR monatlich. Der zweite Ehegatte der Mutter hat 2007 inklusive Sonderzahlungen monatlich 1.412 EUR verdient. Die Mutter war zuletzt aufgrund des Besch... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 12. 12. 2007 bei ihrem Vater, dem auch rechtskräftig die Obsorge übertragen wurde. Am 14. 5. 2008 beantragte der Unterhaltssachwalter, ihre Mutter ab 1. 2. 2008 zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von monatlich 130,90 EUR sowie zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 120 EUR zu verpflichten. Die Mutter beziehe Kinderbetreuungsgeld von 805,80 EUR monatlich und leiste keinen Unterhalt für die Minderjährige. Sie habe vier weiter... mehr lesen...
Begründung: Der vom Vater Obinna Everist C***** für seinen Sohn Kevin S*****, geboren am 3. Februar 1995, zu leistende Geldunterhalt ist ab 1. 5. 2006 mit 255 EUR monatlich festgesetzt (ON U13 und U20). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 21. 3. 2007 (ON U40) wurden Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1. 5. 2007 bis 30. 4. 2010 weitergewährt. Der Vater lebt mit seiner Ehefrau sowie mit der gemeinsamen Tochter, die am 26. 4. 2006 geboren ist, im gemeinsamen Haushalt. Ab ... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 3. 1983 als außerehelicher Sohn des Beklagten geborene Kläger leidet seit seiner Geburt an einem Entwicklungsrückstand. Eine Arbeitstätigkeit ist nur unter speziellen Bedingungen im geschützten Milieu möglich. Der Kläger lebte ab 2003 in Heimen. Zuvor lebte er bei seiner Mutter, die in den letzten fünf Jahren als selbständige Tagesmutter ein monatliches Nettoeinkommen von 500 bis 600 EUR erzielte. Seit seiner Heimunterbringung geht der Kläger keiner Beschäfti... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des minderjährigen Manfred ist geschieden, die Obsorge steht dem Vater allein zu. Die Mutter ist ab 1. Juni 2007 zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von 100 EUR verpflichtet. Die Mutter erzielt ein monatliches Durchschnittseinkommen (inklusive gesetzlicher Sonderzahlungen) von 574,81 EUR und erhält für die Zeit vom 30. Jänner 2008 bis voraussichtlich 3. Juni 2010 ein Kinderbetreuungsgeld von 14,53 EUR täglich. Der Ehemann der Mutter erzielt ein d... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Irene F***** und Eduard H*****. Sie lebt im Haushalt des Vaters. Im Oktober 2005 beantragte sie, die Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 200 EUR zu verpflichten. Der vertretende Vater erklärte im Antrag, die Mutter sei in der Lage, zumindest 1.200 EUR im Monat zu verdienen. Die im Sinn des § 17 AußStrG zur Äußerung aufgeforderte Mutter gab keine Stellungnahme ab. Daraufhin verpflichtete sie das Erstgericht mi... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für den am 3. 4. 2000 geborenen Esteban-Sebastian R***** steht der mütterlichen Tante Analia Noelia R***** zu (ON 28). Die Mutter Veronika R***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 1. 2. 2005 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 161 EUR verpflichtet (ON 59). Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 3. 2005 geborene Samira G***** lebt bei ihrer Tante Karin E***** und wird von dieser versorgt. Die Mutter Yvonne G***** ist aufgrund des rechtkräftigen Beschlusses des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 12. 3. 2008 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 60 EUR verpflichtet. Diesem Unterhaltstitel liegt als Bemessungsgrundlage der Kinderbetreuungsgeldbezug der Mutter (von täglich 14,53 EUR zzgl 6,06 EUR Zuschusss [ON U21], also monatlich 617,7 EUR) bei zwei wei... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die am 17. 6. 1999 geborene Lena Gabriele B***** steht der väterlichen Großmutter Gerlinde B***** zu (ON 29). Die Mutter Martina S***** ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten vom 19. 2. 2003 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 110 EUR verpflichtet (ON 16). Mit Beschluss vom 20. 3. 2003 wurden dem Kind auf die Geldunterhaltspflicht der Mutter Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe für den Zeitraum von 1. 2. 2003... mehr lesen...