Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Begehren auf Ersatz von Ansprüchen nach § 8 Abs 3 MRG sind an den Vermieter und nicht an die Eigentümergemeinschaft zu richten. Entscheidungstexte 5 Ob 165/18b Entscheidungstext OGH 17.01.2019 5 Ob 165/18b Veröff: SZ 2019/1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132475 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftsräumlichkeiten Top 7 in dem im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Haus *****. Sie betreibt in diesen Räumlichkeiten eine Fremdenpension. Nachdem die Antragstellerin von beabsichtigten Bauarbeiten im Haus Kenntnis erlangt hatte, ersuchte sie schriftlich darum, bei Durchführung der Bauarbeiten Rücksicht auf den Betrieb der Pension zu nehmen und daher die Arbeiten tunlichst nicht zeitig in der Früh, in den Abendstunden... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter des Geschäftlokals Top 2 im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist die Vermieterin und Eigentümerin des Hauses. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss der Antragsgegnerin gemäß den §§ 3, 4 und 6 MRG die Durchführung näher bezeichneter - im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger - Arbeiten auf. Das Erstgericht sprach dazu aus, dass „sämtliche (…) Erhaltungsarbeiten die hierzu erforderlichen Vor- und Nacharbeiten (umfassen... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Der Umstand, wem die Arbeiten zum Vorteil gereichen, ist kein Zurechnungskriterium, weil es beim Entschädigungsanspruch nach § 8 Abs 3 MRG nicht darum geht, dem in der Mietrechtsausübung beeinträchtigten Mieter irgendwelche Vorteile herauszugeben, die jemand infolge Eingriffs in das Mietrecht erzielt hat, sondern nur darum, dass der betroffene Mieter die ihm entstandenen Nachteile ausgeglichen erhält. ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Für das Begehren des Mieters auf Feststellung, der Vermieter habe für alle bisher verursachten Schäden und nachteiligen Folgen am Bestandobjekt aus dessen Bautätigkeit zu haften, gilt, dass ein solches Feststellungsbegehren weder unter § 8 Abs 3 MRG subsumiert werden kann, noch sonst im Katalog des § 37 Abs 1 MRG Deckung findet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §8 Abs2MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, dass dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber dem Altmieter alle jene Rechte zustehen, die mit seinem alleinigen Nutzungsrecht und Verfügungsrecht korrespondieren (vgl SZ 71/46), treffen die mietvertraglichen Pflichten jedoch alle Miteigentümer und Wohnungseigentümer eines Hauses gemeinsam. Das bedeutet, dass zwar der einzelne Wohnungseigentümer zur Geltendmachung des Du... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Ein Bestandgeber hat den in der Ausübung seines Mietrechts wesentlich beeinträchtigten Mieter nach § 8 Abs 3 MRG auch dann angemessen zu entschädigen, wenn der Eingriff in Befolgung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 158/98s Entscheidungstext OGH 23.02.1999 5 Ob 158/98s ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen das Gebot der möglichsten Schonung ist keine Tatbestandsvoraussetzung des Entschädigungsanspruch nach § 8 Abs 3 MRG (5 Ob 17/95). Entscheidungstexte 5 Ob 158/98s Entscheidungstext OGH 23.02.1999 5 Ob 158/98s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111488 ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Die nach § 8 Abs 3 MRG zu ersetzenden Beeinträchtigungen müssen in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Eingriff selbst stehen; § 8 Abs 3 MRG betrifft die Beeinträchtigung des Mieters durch die von ihm zuzulassenden Arbeiten. Schäden, die Jahre später, zufolge eines damals fehlerhaft errichteten undichten Wasserablaufes auftreten, fallen nicht darunter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Die Anwesenheit des Mieters oder einer anderen Person in seinem Auftrag bloß zur Gewährung des Zutrittes, bewirkt keine wesentliche Beeinträchtigung des Mietrechtes und damit auch nicht den Ersatzanspruch gemäß § 8 Abs 3 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 96/98y Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 96/98y ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Detektivkosten, die dem Mieter zwecks Überwachung der Arbeiten während seiner Abwesenheit zur Beweissicherung entstanden sind, sind kein nach § 8 Abs 3 MRG zu ersetzender Aufwand. Entscheidungstexte 5 Ob 96/98y Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 96/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §8 Abs2MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Bei der
Begründung: von Wohnungseigentum an einer vermieteten Wohnung werden die Duldungsansprüche und Veränderungsansprüche, die dem Vermieter gemäß § 8 Abs 2 MRG gegen den Mieter zustehen, an den Wohnungseigentümer abgetreten. Für Entschädigungsansprüche des Mieters gemäß § 8 Abs 3 MRG bleiben diesem alle ursprünglichen Vermieter voll haftbar, weshalb diese einem Entschädigungsverfahren nac... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IMRG §8 Abs3
Rechtssatz: Der in § 8 Abs 3 MRG geregelte Entschädigungsanspruch des Mieters unterliegt der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren. Entscheidungstexte 5 Ob 269/97p Entscheidungstext OGH 25.11.1997 5 Ob 269/97p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108929 D... mehr lesen...