Norm: ABGB §7ArbVG §91 Abs1ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11
Rechtssatz: Der Inhalt der „koordinierenden" Bestimmungen der Richtlinie 94/45/EG (Art 4 und 11) wurde vom EuGH (RS C-440/00) auch für Österreich verbindlich dahin ausgelegt, dass erforderlichenfalls auch die begehrten Informationen betreffend Unternehmensstru... mehr lesen...
Norm: ArbVG §91 Abs1ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11
Rechtssatz: Der Grundsatz der „richtlinienkonformen Interpretation" bedeutet auch, dass die zur Umsetzung einer Richtlinie erlassenen Gesetze dann, wenn es der Regelungszweck der Richtlinie erfordert, dass in der gesamten Gemeinschaft ein abgestimmtes durch die Richtl... mehr lesen...