Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Seine Leistungen an Privatpatienten aus 1989 wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion entgegen seinem Antrag zum Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen. Die dagegen erhobene Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums und die Rechtsverletzung durch Anwendung rechtswidriger genereller Normen.... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Abs6UStG 1972 §10 Abs2 Z9
Rechtssatz: Abweisung der Beschwerde eines praktischen Arztes gegen die Besteuerung seiner Umsätze (Leistungen an Privatpatienten) mit dem Normalsteuersatz. Anlaßfall zu G64/92, E v 01.10.92 (keine Aufhebung der begünstigten Besteuerung der Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten gemäß §10 Abs2 Z9 UStG 1972). Der Gerichtshof h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §10 Abs1 Umsatzsteuergesetz 1972 in der Fassung BGBl. 587/1983 (UStG) beträgt die Steuer 20 von Hundert der Bemessungsgrundlage. Nach Abs2 ermäßigt sie sich auf 10 von Hundert unter anderem für "9. die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte b... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzUStG 1972 §6 Abs6UStG 1972 §10 Abs2 Z12UStG 1972 §10 Abs2 Z9
Leitsatz: Keine Aufhebung der begünstigten Besteuerung der Umsätze von
Kranken- und Pflegeanstalten hinsichtlich aller unmittelbar mit der
Krankenbehandlung zusammenhängenden Leistungen nach dem UStG 1972;
keine gleichheitswidrige Differenzierung zwischen ärztlichen
Leistungen in bzw außerhalb von Krank... mehr lesen...