Entscheidungen zu § 22 Abs. 6 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2019/10/24 Ro 2018/15/0021

1 Der Mitbeteiligte unterlag auf Grund einer Optionserklärung gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 von 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013 mit den Umsätzen seiner Landwirtschaft der Regelbesteuerung und ab 2014 auf Grund des Widerrufs der Optionserklärung wieder der Pauschalbesteuerung nach § 22 UStG 1994. 2 Mit Bescheid vom 12. November 2014 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für Jänner 2014 mit 3.044,73 EUR fest. Es berücksichtigte dabei die im Jahr 2013 erfolgten Milchlieferunge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.2019

RS Vwgh 2019/10/24 Ro 2018/15/0021

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §22 Abs1UStG 1994 §22 Abs6
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 22.4.2009, 2007/15/0143, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei Übergang von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung die Besteuerung der vor dem Übergang bewirkten Umsätze als abgeschlossen zu betrachten ist. Beim Übergang von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung nach vereinnahmten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/31 2002/14/0106

Am 12. Dezember 2000 langte beim Finanzamt ein mit 10. Dezember 2000 datierter Fragebogen (Vordruck Verf. 24) ein, in welchem die Beschwerdeführerin die Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes per 1. Jänner 2000 bekannt gab und den aus der Viehzucht voraussichtlich zu erzielenden Jahresumsatz im Eröffnungsjahr mit S 120.000,-- (voraussichtlicher Jahresumsatz im Folgejahr S 250.000,--) angab. Die Frage, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/22 89/15/0157

Die Beschwerdeführerin (eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) führt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Alpbetrieb) sowie mehrere Betriebe gewerblicher Art. Für die Streitjahre (1985 und 1986) brachte sie - wie schon in den Jahren zuvor - Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen ein. In ihren Erklärungen wies sie steuerpflichtige Umsätze von S 475.025,60 (1985) und S 2,606.929,34 (1986) sowie abziehbare Vorsteuern von S 135.810,19 (1985) und S 179.282,14 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/15/0157

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs4;UStG 1972 §21 Abs8;UStG 1972 §22 Abs6;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 292;
Rechtssatz: Der Umstand, daß in den Vorjahren die Veranlagung - wegen des Fehlens einer Erklärung im Sinne des § 22 Abs 6 UStG 1972 in gesetzwidriger Weise - entsprechend den abgegebene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/15/0157

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs8;UStG 1972 §22 Abs6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 292;
Rechtssatz: § 22 Abs 6 UStG 1972 verlangt - ebenso wie § 21 Abs 8 UStG 1972 - eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhaltes. Die von einem Unternehmer abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Umsatzsteuererklärungen können die erforderliche ausdrückliche schriftliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0215

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs6;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen einer Durchschnittssatzbesteuerung, daß das Ergebnis derselben nur den tatsächlichen Gegebenheiten im Durchschnitt entspricht, in Einzelfällen aber durchaus davon abweichen kann. Daraus kann aber keine Verfassungswidrigkeit abgeleitet werden, zumal der Gesetzgebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1987

Entscheidungen 1-7 von 7

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