Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 32

TE Vwgh Erkenntnis 2020/10/9 Ro 2019/13/0025

1        Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), deren Rechtsnachfolger der Mitbeteiligte ist, in der Folge vereinfachend als mitbeteiligte Partei bezeichnet, war in den Jahren 2013 bis 2015 im Weinbau tätig. In diesem Zeitraum wurden deren Umsätze und Vorsteuern unter Anwendung der Pauschalierungsregelung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte gemäß § 22 UStG 1994 festgesetzt. 2        Im angeführten Zeitraum arbeitete die mitbeteiligte Partei eng mit zwei weitere... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2020

RS Vwgh 2020/10/9 Ro 2019/13/0025

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallgUStG 1994 §22 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art296 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art296 Abs2
Rechtssatz: Bei Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere der Vorschriften eines speziell zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes, haben die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden die Auslegung im Lich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2020

TE Vwgh Erkenntnis 2019/10/24 Ro 2018/15/0021

1 Der Mitbeteiligte unterlag auf Grund einer Optionserklärung gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 von 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013 mit den Umsätzen seiner Landwirtschaft der Regelbesteuerung und ab 2014 auf Grund des Widerrufs der Optionserklärung wieder der Pauschalbesteuerung nach § 22 UStG 1994. 2 Mit Bescheid vom 12. November 2014 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für Jänner 2014 mit 3.044,73 EUR fest. Es berücksichtigte dabei die im Jahr 2013 erfolgten Milchlieferunge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.2019

RS Vwgh 2019/10/24 Ro 2018/15/0021

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §17 Abs2UStG 1994 §22 Abs1
Rechtssatz: § 22 Abs. 1 UStG 1994 spricht von im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätzen, für die die Umsatzsteuer mit 10 % (bzw. 12 %) der Bemessungsgrundlage festgesetzt wird und ordnet diesen Umsätzen Vorsteuerbeträge in gleicher Höhe zu. Bereits aus dem klaren Wortlaut des § 22 Abs. 1 UStG 1994 ergi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2019

RS Vwgh 2019/10/24 Ro 2018/15/0021

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §22 Abs1UStG 1994 §22 Abs6
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 22.4.2009, 2007/15/0143, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei Übergang von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung die Besteuerung der vor dem Übergang bewirkten Umsätze als abgeschlossen zu betrachten ist. Beim Übergang von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung nach vereinnahmten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2019/5/28 Ro 2019/15/0002

1 Die Revisionswerberin erzielt Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht aber land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. 2 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 8. Juni 2015 wurde festgehalten, die Revisionswerberin habe im Zuge der Umsatzsteuer-Jahresveranlagung für das Jahr 2014 eine Vorsteuer-Berichtigung (in Höhe von ca. 3.200 EUR) zu ihren Guns... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.2019

RS Vwgh 2019/5/28 Ro 2019/15/0002

Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12UStG 1994 §14UStG 1994 §22 Abs131977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te AnhB32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Anh732006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Anh832006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art295
Rechtssatz: Umsätze aus dem Einstellen von Reitpferden bzw. aus der Pensionspferdehaltung sind (im Allgemeinen) keine Leistungen im Sinne des Art. 295 der Richtlinie ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.2019

TE Vwgh Beschluss 2018/11/21 Ra 2018/13/0079

1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.11.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2017/10/17 Ra 2016/15/0029

1 Der Mitbeteiligte erzielt im Rahmen seines Unternehmens Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft, der Direktvermarktung von Fleisch- und Wurstwaren und der Durchführung von Winterdiensten (Schneepflugfahrten und Streudienste). Er nahm die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 UStG 1994 in Anspruch, wobei im Jahr 2004 auch die Umsätze aus der Direktvermarktung und aus den Winterdiensten von der Pauschalierung umfasst wurden. 2 Ab dem Jahr 2005 stufte das Finanzamt die Umsätze ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.10.2017

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/14 93/15/0105

Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein strittig, ob eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 11 UStG zulässig ist, wenn ein (Einzel-)Unternehmer wie der Beschwerdeführer, der sowohl einen Gewerbebetrieb als auch einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt, für den Gewerbebetrieb angeschaffte Wirtschaftsgüter dann entgegen seinem ursprünglichen, Vorhaben... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 93/15/0105

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 22 UStG 1972 ist der auf den Abs 1 gegründete Steuersatz von 10 vH nur Umsätzen zugedacht, die ein nichtbuchführenderpflichtiger Unternehmer im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführt. Auch die Vorsteuerpauschalierung in gleicher Höhe erstreckt sich nur auf Umsätze in diesem Rahmen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/24 92/15/0009

Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0009

Index: EStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0074 1 Stammrechtssatz § 22 Abs 1 UStG 1972 stellt nicht auf die Lieferung (und den Eigenverbrauch) landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ab, sondern auf (alle) Umsätze, die "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt werden. Die Durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/16 91/15/0058

Mit Pachtvertrag vom 28. März 1978 verpachtete Emma T, die Mutter des Beschwerdeführers, die Liegenschaft Parz. Nr. nn1 KG Y der Stadtgemeinde Innsbruck. Nach Punkt V. der Vertragsurkunde ist der Zweck dieses Vertrages die Verwendung des Grundstückes für Schrebergärten. Der Stadtgemeinde Innsbruck wurde nach diesem Vertragspunkt das Recht eingeräumt, die für die Anlegung von Schrebergärten erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen und die einzelnen aufzuteilenden Fläche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0074 1 Stammrechtssatz § 22 Abs 1 UStG 1972 stellt nicht auf die Lieferung (und den Eigenverbrauch) landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ab, sondern auf (alle) Umsätze, die "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt werden. Die Durchsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Verpachtung eines Grundstückes, bei dem es sich nicht um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt, erzielte Einnahmen können nicht in die Durchschnittsbesteuerung nach § 22 Abs 1 UStG 1972 einbezogen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150058.X04 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §49 Abs1;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs3;
Rechtssatz: Ein vorwiegend der Erholung dienender Kleingarten, dessen Bewirtschaftung bei einem Fremdvergleich keinen nennenswerten Ertrag abzuwerfen in der Lage ist, kann nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden (Hinweis § 49 Abs 1 letzter Satz BewG). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Bebauung einer ehedem landwirtschaftlich genutzten Grundfläche mit der Anlage von Kleingärten und Gartenhäuschen, verbunden mit entsprechenden Einrichtungen wie zB Pkw-Stellplätzen, stellt keineswegs eine nur vorübergehende Maßnahme dar, nach deren Wegfall mit einer Fortführung der land... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0074 2 Stammrechtssatz Steht bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung und Verpachtung anderer Objekte im Vordergrund, während die den Hauptzweck eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellende Nutzung des Bodens u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/12 89/15/0074

Die Beschwerdeführerin ist als zahnärztliche Assistentin in der Zahnarztpraxis ihres Ehegatten tätig. Sie ist Eigentümerin eines Grundbesitzes mit landwirtschaftlichen Nutzflächen im Ausmaß von 34,562 ha, forstwirtschaftlichen Grundflächen im Ausmaß von 19,2931 ha (Einheitswert zum 1. Jänner 1979 S 586.000,--) und einer Hofstelle im Ausmaß von 2512 m2, die aus einem von der Beschwerdeführerin mit ihrer Familie bewohnten, nunmehr als Grundvermögen bewerteten Wohngebäude (Einheitswert z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;
Rechtssatz: Verwendet bei parzellenweiser Verpachtung von Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes an mehrere Pächter der Verpächter ihm verbleibende Nutzflächen lediglich zur Obsternte und Hühnerhaltung für vornehmlich den eigenen Bedarf, so stellt dies noch keine ins Gewicht fallende, die Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;
Rechtssatz: Erfolgt die Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen (ein und desselben Verpächters) an mehrere Pächter, wobei die Hofstelle mit den Gebäuden beim Verpächter verbleibt (sogenannte parzellenweise Verpachtung), so können die Einnahmen aus der Verpachtung nur dann als im Rahmen eines land... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;
Rechtssatz: § 22 Abs 1 UStG 1972 stellt nicht auf die Lieferung (und den Eigenverbrauch) landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ab, sondern auf (alle) Umsätze, die "im Rahmen" eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt werden. Die Durchschnittssatzbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;
Rechtssatz: Steht bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung und Verpachtung anderer Objekte im Vordergrund, während die den Hauptzweck eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellende Nutzung des Bodens und der Verwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;
Rechtssatz: Die Darlegung der bloß abstrakten Möglichkeit der Aufnahme eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes (leichte Lösbarkeit der eingegangenen Pachtverträge, Nochnichterreichen des Pensionsalters der Verpächterin, Nichtausschließbarkeit der Minderung des Einkommens des Ehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0074

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 400;
Rechtssatz: Bei der Fallkonstellation, daß das gesamte landwirtschaftliche Vermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes verpachtet ist und nur die Forstwirtschaft vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird, erstreckt sich unter der Voraussetzung, daß die Verpachtung des landw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0067

Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Von einem Nebenbetrieb des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes iSd § 22 Abs 4 UStG 1972 kann im konkreten Fall deshalb nicht gesprochen werden, weil das Schottervorkommen nicht vom Landwirt, sondern von einem anderen Unternehmer ausgebeutet wird. Bei der Beurteilung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs7;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: AusfzF, weshalb ein nicht buchführungspflichtiger Unternehmer, der neben Umsätzen im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes (§ 22 Abs 1 UStG 1972) auch andere Umsätze ausführt, Vorsteuern, die aus de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0215

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs6;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen einer Durchschnittssatzbesteuerung, daß das Ergebnis derselben nur den tatsächlichen Gegebenheiten im Durchschnitt entspricht, in Einzelfällen aber durchaus davon abweichen kann. Daraus kann aber keine Verfassungswidrigkeit abgeleitet werden, zumal der Gesetzgebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1987

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