Entscheidungsgründe: Der bei der Beklagten krankenversicherte Kläger hat auch Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung für seine Ehegattin, ua auf unentbehrlichen Zahnersatz. Nachdem eine Wahlärztin für seine Ehegattin (im April 1991) eine fünfstellige Oberkiefer- und eine achtstellige Unterkiefer-Metallgerüstzahnprothese sowie eine Klammerzahnkrone angefertigt hatte, reichte der Kläger bei der Beklagten die saldierte Honorarrechnung der Wahlärztin über 28.262,40 S zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §110 Abs1 Z4ASVG §131 Abs1ASVG §153 Abs2Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §37 Abs5Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §42UStG §6 Z6UStG §12 Abs8
Rechtssatz: Dem Versicherten steht aufgrund der Satzung der stmk Gebietskrankenkasse Umsatzsteuer nur für die ihm von der Gebietskrankenkasse unter Berücksichtigung seiner Kostenbeteiligung erstatteten Kosten (hier des Zahnersatzes) zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...