Entscheidungen zu § 12 Abs. 7 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/14 93/15/0105

Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein strittig, ob eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 11 UStG zulässig ist, wenn ein (Einzel-)Unternehmer wie der Beschwerdeführer, der sowohl einen Gewerbebetrieb als auch einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt, für den Gewerbebetrieb angeschaffte Wirtschaftsgüter dann entgegen seinem ursprünglichen, Vorhaben... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 93/15/0105

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs7;UStG 1972 §22 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0009 5 Stammrechtssatz Führt der Unternehmer neben den in § 22 Abs 1 UStG 1972 angeführten Umsätzen auch andere aus, ist der landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb als gesondert geführter Betrieb im Sinne des § 12 Abs 7 UStG 1972 wie ein selbständig geführtes Unternehm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/24 92/15/0009

Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.1993

RS Vwgh 1993/5/24 92/15/0009

Index: EStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs7UStG 1972 §22 Abs5
Rechtssatz: Führt der Unternehmer neben den in § 22 Abs 1 UStG 1972 angeführten Umsätzen auch andere aus, ist der landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betrieb als gesondert geführter Betrieb im Sinne des § 12 Abs 7 UStG 1972 wie ein selbständig geführtes Unternehmen zu behandeln. Es sind somit Vorsteuern, die ausschließlich den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0067

Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0067

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs7;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: AusfzF, weshalb ein nicht buchführungspflichtiger Unternehmer, der neben Umsätzen im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes (§ 22 Abs 1 UStG 1972) auch andere Umsätze ausführt, Vorsteuern, die aus de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

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