Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/03/0114 E 28. Mai 2008 RS 2(Hier: ohne den ersten und den letzten Satz) Stammrechtssatz Beim Begriff der "Rechtfertigung" handelt es sich um einen Fachbegriff, der im WaffG ausschließlich im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Schusswaffen Verwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionsweg zuständig gewordene belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 2005, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine näher bezeichnete verbotene Waffe gemäß § 17 Abs 3 Waffengesetz 1996 als unbegründet abgewiesen wurde, nicht stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt. Begründend führte die belang... mehr lesen...
Index: E3L E13309900E3L E1910100041/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: 31991L0477 Waffen-RL Anh1;31991L0477 Waffen-RL Art3;31991L0477 Waffen-RL Art5;31991L0477 Waffen-RL Art6;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4;
Rechtssatz: Beim Begriff der "Rechtfertigung" handelt es sich um einen Fachbegriff, der im WaffG ausschließlich im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Sc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 9. April 2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz von Patronen mit Teilmantel-Hohlspitzgeschossen im Kaliber 9 mm Luger und .357 Magnum/.38 Special gemäß § 17 Abs 2 und 3 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), abgewiesen. Das vom Beschwerdeführer geltend gemachte Interesse - der weitere Aufbau bzw die Vervollständigung einer Patronensammlung aus "technische... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §17 Abs2;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffV 01te 1997 idF 2001/II/400;
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob unter "berechtigten Interessen" im Sinne des § 17 Abs 3 WaffG 1996 alle "rechtlich anerk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Erwerb, Einfuhr und Besitz von Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition gemäß den §§ 10 und 17 Abs 2 und 3 WaffG und § 5 der 1. WaffV abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die Einholung eines Gutachtens eines allgemein gerichtlich beeideten Sachverständigen sei angesi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG 1996 fällt - wie § 10 WaffG 1996 iVm dem Wortlaut von § 17 Abs. 3 WaffG 1996 (arg. "kann") zeigt - in das Ermessen der Behörde (vgl. idS bereits... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. März 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres Steyr AUG, Kaliber 9 x 19 mm (im Folgenden: AUG/9 mm) gemäß § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, ab. Dieser Bescheid wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erken... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)12/05 Sonstige internationale Angelegenheiten41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;KriegsmaterialV 1977 §1 Abs1 lita;WaffG 1996 §18 Abs2 idF 2002/I/134; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0307 E 23. März 2004 RS 2(Hier: Halbautomatisches Gewehr Steyr AUG, Kaliber 9x19mm, dessen Zielgenauigkeit und Reichweite diejenigen der von den Sicherheitskräften verwendeten Faust... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Oktober 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 10. September 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres USR, Einzelschussversion, Kaliber 5,56 mm, gemäß §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624, ab. In der Begründung: führte de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)12/05 Sonstige internationale Angelegenheiten41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;KriegsmaterialV 1977 §1 Abs1 lita;WaffG 1996 §18 Abs2 idF 2002/I/134;
Rechtssatz: Ausführungen zu der mit dem Gesetz in Einklang stehenden Versagung gem § 18 Abs. 2 WaffG 1996. Die dem Bescheid zu Grunde liegende Überlegung, dass Sicherheitskräfte im Normalfall nicht mi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 2003 wies der Bundesminister für Landesverteidigung den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. März 2002 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres Steyr AUG, Kaliber 9 x 19 mm (im Folgenden: AUG/9 mm) gemäß § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) in Verbindung mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, ab. In der Begründung: führte der Bundesminister für Landesvert... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §18 Abs2 idF 2002/I/134; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0067 E 16. Dezember 2004
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Ausnahmebewilligung zu erteilen ist oder nicht, kann stets nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles anhand der vom Gesetzgeber aufgestellten Kriterien entsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §18 Abs2 idF 2002/I/134; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0067 E 16. Dezember 2004
Rechtssatz: Das militärische Interesse an der Geheimhaltung von Details über vom Bundesheer verwendetes Kriegsmaterial könnte grundsätzlich einen Versagungsgrund iSd § 18 Abs. 2 letzter Satz WaffG... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 2000 wies der Bundesminister für Landesverteidigung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Juni 1998 - unter Berücksichtigung weiterer Eingaben vom 21. Mai 1999, 6. August 1999, 23. August 1999, 19. Juni 2000 und vom 18. September 2000 - auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz einer nach Hersteller und Marke näher bezeichneten Präzisionsbüchse mit Kaliber .50 (12,7 mm) ab. Als Rechtsvorschriften nannte der Bundesminister für Lande... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §18 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0367 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung ein... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. April 1999 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz einer Lafette mit Schutzschild für das MG Schwarzlose M7/12. Als Begründung: führte er an, als Vortragender für historische Waffenkunde an der Heeresversorgungsschule verwende er Teile seiner historischen Ordonanzwaffensammlung (1633 bis 1938) als Lehrmittel. Die belangte Behörde ersuchte den Bundesminister für Inneres um eine Stellungnahme zu diesem Antrag. De... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §18 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde hat zu begründen, worin die gegen die Erteilung der Ausnahmebewilligung sprechenden gewichtigen Interessen im Sinne des § 18 Abs. 2 WaffG 1996, die zur Versagung der beantragten Bewilligung führen bzw. die Befristung oder Auflagen rechtfertigen, gelegen sin... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §18 Abs3;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall fehlen Feststellungen über Alter und Beschaffenheit der Lafette (in Bezug auf die der Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zu ihrem Erwerb und Besitz beantragt hat) und das Vorhandensein dafür geeigneter Maschinen... mehr lesen...
Mit dem (im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres ergangenen) angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Dezember 1996 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Sturmgewehres StG 77 gemäß den §§ 10 und 18 Abs. 2 und 5 Waffengesetz 1996 im Zusammenhalt mit der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §18 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen gem § 18 Abs 2 WaffG 1996 stellt die Voraussetzung für die Ermessensübung dar, in deren Rahmen sehr wohl öff Interessen berücksichtigt werden können, auch wenn sie nicht das Gewicht von Versagungsgründen gem § 18 Abs 2 Waff... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs2;WaffG 1986 §18 Abs5;WaffG 1996 §10;
Rechtssatz: Die belBeh hat ihr Ermessen iSd Gesetzes gehandhabt, wenn sie bei der Abwägung des vom ASt geltend gemachten privaten Interesses, nämlich seinem Interesse an der Verwendung einer eigenen militärischen Waffe (Kriegsmaterial) bei einem näher bezeich... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §28a Abs1;WaffG 1986 §28a Abs2;WaffG 1986 §7;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §18 Abs1;WaffG 1996 §18 Abs2;
Rechtssatz: Die in der Rsp des VwGH zu § 7 WaffG, § 28 Abs 1 und Abs 2 WaffG, BGBl 1986/443, entwickelten Grundsätze sind auch nach der durch das WaffG 1996 geschaffenen Rechtslage zu beachten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...