Entscheidungsgründe: Zu I.: Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass die klagende Partei zunächst mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 4. 2009 ihren Firmenwortlaut von „W***** AG *****“ in „V***** AG“ änderte. Am 29. 6. 2010 beschloss die Hauptversammlung (ua) die Spaltung zur Aufnahme in die „V***** AG“ durch Übertragung des Versicherungsbetriebs gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 10. 5. 2010. Am 3. 8. 2010 wurde die Spaltung sowohl bei der übertragenden (FN *****) als auc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stürzte am 9. Februar 2009 um 7:30 Uhr auf der St. Peter Straße in Linz beim Übersteigen einer zwischen der Fahrbahn und dem (von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam zu benützenden) Geh- und Radweg befindlichen Schneewechte auf einer Eisplatte auf dem Geh-und Radweg, wobei sie sich verletzte. Sie begehrt von der beklagten Stadtgemeinde Schadenersatz, bestehend aus Schmerzengeld, Haushaltshilfekosten, Therapiekosten etc, sowie die Feststellung der Haftung der... mehr lesen...
Begründung: Im Genehmigungsverfahren für ein von der beklagten Stadtgemeinde geplantes Strandbad ersuchte ein Miteigentümer einer Nachbarliegenschaft im Mai 1962 dringend darum, dafür Vorsorge zu treffen, dass in dem durch die Seemauer und das Nachbargrundstück gebildeten Dreieck keine Ablagerungen im ufernahen Wasserbereich mehr erfolgen. Diesen Wunsch äußerten die Eigentümer der Nachbarliegenschaft auch in ihrem Schreiben vom 2. 7. 1962 unter Hinweis auf die Ausführungen des Sachv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Raphael B*****, vertreten durch Dr. Holzmann Rechtsanwalts GmbH in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Franz A*****, vertreten durch Mag. Dr. Othmar Mair, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen 103.... mehr lesen...
Begründung: Die 1990 geborene Klägerin stürzte am 16. Februar 2005 um ca 7:05 Uhr auf dem Gehweg, der zwischen den im Eigentum der Beklagten stehenden Häusern S***** 8 und 10 in Linz liegt, da ihr der linke Fuß seitlich wegrutschte. Die Klägerin erlitt durch den Sturz einen Bruch des linken Außenknöchels. Die Schneeräumung und Streuung des Weges wird für die Beklagte schon seit mehreren Jahren von ihrem Hausbesorger durchgeführt. Die Klägerin begehrt 5.600 EUR, davon 5.550 EUR Sch... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Die Anrainerpflicht des § 93 Abs 1 Satz 1 StVO stellt nicht auf die bauliche Gestaltung des zu betreuenden Straßenrandes ab. Entscheidungstexte 2 Ob 194/07d Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 194/07d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122886 Do... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Auch eine ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmte Landfläche fällt unter die Legaldefinition der Straße im Sinn des § 2 Abs 1 Z 1 StVO (vgl VwGH vom 31.10.1990, 90/02/0081). Entscheidungstexte 2 Ob 194/07d Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 194/07d European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Ist ein als „eigene" Straße (§ 2 Abs 1 Z 1 StVO) qualifizierter Verbindungsweg nur 1 m breit, muss sich die Räumungs- und Streuungsverpflichtung schon nach dem eindeutigen Gesetzestext des § 93 Abs 1 Satz 2 StVO auf die gesamte Breite erstrecken. Entscheidungstexte 2 Ob 194/07d Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 194/07d ... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1
Rechtssatz: § 93 Abs 1 StVO ist grundsätzlich nicht so auszulegen, dass für einen Gehsteig überhaupt niemand nach dieser Gesetzesstelle verpflichtet ist. Entscheidungstexte 2 Ob 156/05p Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 156/05p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121973 ... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Steht der Gehsteig - abweichend vom Normalfall - im Privateigentum, dann müssen die Worte „die entlang der Liegenschaft ... dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige" in § 93 Abs 1 StVO sinnvollerweise so ausgelegt werden, dass eine Streupflicht des Anrainers auch dann besteht, wenn der (dem allgemeinen Fußgängerverkehr dienende) Gehsteig nicht „entlang" (im Sinne von „außerhalb der eigentumsrechtlichen Grundg... mehr lesen...
Norm: StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob es sich um einen „dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehweg" iSd § 93 Abs1 StVO handelt und ob daher den Grundeigentümer die Pflichten im Sinn dieser Gesetzesbestimmung treffen, kommt es auf das Grundeigentum nicht an (vergleiche VwGH85/02/0073). Entscheidungstexte 2 Ob 156/05p Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 156/05p ... mehr lesen...